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Agrarzahlungen
Landwirte sollten Mindesttätigkeit auf Grünland und Brachen dokumentieren
Wer einen Agrarantrag stellt, muss eine Mindesttätigkeit auf seinen Flächen nachweisen. Sie musste bis zum 15.11. erbracht sein. Vor allem bei Grünland und Brachen ist eine Dokumentation wichtig.
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