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GLÖZ-Vorschriften zur Mindestbodenbedeckung gelten im Herbst 2024 unverändert

Landwirte müssen im Herbst 2024 noch einmal feste Daten bei Zwischenfrüchten und Mindestbodenbedeckung einhalten. Lockerungen treten dann 2025 in Kraft.

Lesezeit: 3 Minuten

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