Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland wegen unzureichenden Schutzes bestimmter Grünlandflächen verurteilt. Das am Donnerstag (14.11.) verkündete Urteil folgt auf eine Klage der Europäischen Kommission, die Deutschland vorwirft, den Schutz bestimmter blütenreicher Wiesen, insbesondere Flachland- und Berg-Mähwiesen, nicht ausreichend nachzukommen.
Grund: „Nicht nachhaltige Agrarpraktiken“
Laut EuGH befinden sich diese Lebensräume in Deutschland in einem „ungünstigen“ Erhaltungszustand. Grund dafür seien insbesondere „nicht nachhaltige Agrarpraktiken“. Die Richter urteilten, dass Deutschland seiner Verpflichtung nicht nachkomme, einer Verschlechterung dieser Lebensraumtypen entgegenzuwirken. Vielmehr seien diese Lebensraumtypen in den vergangenen Jahren an verschiedensten Standorten erheblich kleiner geworden oder sogar völlig verschwunden.
Das hatte die EU-Kommission in dem 2019 eröffneten EU-Vertragsverletzungsverfahren beklagt. Die Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie verpflichte die Mitgliedstaaten im Rahmen des Natura-2000-Netzes zum Schutz und zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Lebensräumen zum Schutz der Biodiversität, hieß es bereits in der 2021 eingereichten Anklage. Hierbei hatte es sich um den vorerst letzten Schritt eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens gehandelt.
Hohe Strafen drohen
Sollte Deutschland nun nicht zeitnah nachbessern, drohen weitere Konsequenzen. Möglich sind mindestens sechsstellige tägliche Geldstrafen, die von der Kommission vorgeschlagen und durch einen Urteilsspruch des EuGH bestätigt werden müssten.
Das sagt der DBV
Der Deutsche Bauernverband (DBV) stellt unterdessen klar, dass schützenswerte Grünlandbiotope erst durch die landwirtschaftliche Nutzung entstanden sind und nur durch eine wirtschaftliche Nutzung dauerhaft erhalten werden können. Vertragsnaturschutz sei die einzige Option.
Der DBV machte deutlich, dass es vollkommen inakzeptabel sei, dass die Bundesregierung die Verurteilung durch den EuGH nicht abgewendet habe. Nach seiner Auffassung hätte man den EuGH und die klageführende EU-Kommission überzeugen müssen, dass es sich nur in einem sehr geringen Umfang um reale Flächenverluste von FFH-Flachlandmähwiesen und FFH-Bergmähwiesen handele – insgesamt rund 100.000 ha, was nur rund 2% des gesamten Grünlandes in Deutschland ausmache.
Außerdem beruhe der überwiegende Teil der vermeintlichen Flächenverluste auf Schätzfehlern sowie einer ungenauen wissenschaftlichen Kartierung und Bestandsaufnahme bei der Festlegung der Gebiete. Für den DBV ist nun wichtig, dass aus dem Urteil keine Konsequenzen für die Landwirte entstehen dürfen, sondern die Daten- und Statistikfehler ausgeräumt werden.
Das sagt der NABU
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hingegen appelliert an die besondere Verantwortung Baden-Württembergs, den Verlust dieser Lebensräume zu stoppen und artenreiches Grünland wiederherzustellen. Nach Angaben des NABU gibt es in dem Bundesland insgesamt über 62.700 ha Mähwiesen, was knapp 40 % der Mähwiesenfläche in Deutschland entspricht. In den FFH-Gebieten sind laut NABU seit 2006 rund 7.700 ha verloren gegangen.