Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bundestagswahl 2025 Maul- und Klauenseuche Gülle und Wirtschaftsdünger

topplus Keine „jagdbare Art“

EU-Richter schränken Wolfsabschuss ein

Die Richter des Europäischen Gerichtshofes erteilen einer spanischen Region eine Absage, die den Wolf als „jagdbare Art“ ausgewiesen hat. Ein Urteil mit weitreichenden Folgen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Wolf darf auf regionaler Ebene nicht als jagdbare Art bezeichnet werden, wenn sein Erhaltungszustand auf nationaler Ebene ungünstig ist. Zu diesem Schluss sind die Richter des Gerichtshofes der Europäischen Union (EUGH) am Montag in Luxemburg gekommen.

Umweltschützer hatten geklagt

Die spanische Umweltschutzorganisation Vereinigung für die Erhaltung und die Erforschung des Iberischen Wolfes (ASCEL) hatte gegen die Regionalregierung von Kastilien und León beim Obergericht der Region geklagt.

Regionalregierung erklärt Wolf zur jagdbaren Art

Die Regierung hatte verordnet, dass der Wolf in der Region im Nordwesten Spaniens bejagt werden darf. Das Obergericht ersuchte den EUGH, um klären zu lassen, ob die regionale Jagdverordnung gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) verstößt.

EuGH schränkt Rechte der Regionen ein

Der EuGH meint ja, denn: „Der Wolf darf nämlich nicht als Art bezeichnet werden, die in einem Teil des Staatsgebiets eines Mitgliedstaats gejagt werden darf, wenn sein Erhaltungszustand auf nationaler Ebene ungünstig ist“, so die Richter.

Erhaltungszustand in Spanien „ungünstig“

Auf nationaler Ebene gelte der Erhaltungszustand des Wolfes in Spanien als „ungünstig – unzureichend“.

Das verbiete die Aufnahme in das Jagdrecht einzelner Regionen, auch wenn der Erhaltungszustand des Wolfes vor Ort besser sei. In der Region Kastilien und Leon gebe es eine stabile Population des Wolfes nördlich des Flusses Duero. Von den knapp 300 Wolfsrudeln in Spanien, sollen mehr als die Hälfte in Kastilien und Leon leben.

Weitreichende Folgen

Der EuGH weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass „die Entscheidung des Gerichtshofs in gleicher Weise andere nationale Gerichte“ bindet, „wenn diese über vergleichbare Fragen zu befinden haben“.

FFH-Richtlinie ändern?

Die Grundlage des Urteils der Luxemburger EU-Richter ist die FFH-Richtline, die den Schutzstatus des Wolfes in der EU regelt. Grundlage dessen ist wiederum die Berner Artenschutzkonvention.

Die Präsidentin der EU-Kommission Ursula von der Leyen hat im vergangenen Jahr angekündigt, die EU-Kommission wolle den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention ändern. Ob die EU diesen Schritt beantragt, hängt von den EU-Umweltministern ab, die aktuell über die Sache beraten.

Erst danach könnte der EU-Schutzstatus in der FFH-Richtlinie geändert werden, heißt es in Brüssel.

Ihre Meinung ist gefragt

Was denken Sie über dieses Thema? Was beschäftigt Sie aktuell? Schreiben Sie uns Ihre Meinung, Gedanken, Fragen und Anmerkungen.

Wir behalten uns vor, Beiträge und Einsendungen gekürzt zu veröffentlichen.

Mehr zu dem Thema

top + Wissen, was zählt.

Voller Zugriff auf alle Beiträge, aktuelle Nachrichten, Preis- und Marktdaten - auch in der App.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.