Der Wolf darf auf regionaler Ebene nicht als jagdbare Art bezeichnet werden, wenn sein Erhaltungszustand auf nationaler Ebene ungünstig ist. Zu diesem Schluss sind die Richter des Gerichtshofes der Europäischen Union (EUGH) am Montag in Luxemburg gekommen.
Umweltschützer hatten geklagt
Die spanische Umweltschutzorganisation Vereinigung für die Erhaltung und die Erforschung des Iberischen Wolfes (ASCEL) hatte gegen die Regionalregierung von Kastilien und León beim Obergericht der Region geklagt.
Regionalregierung erklärt Wolf zur jagdbaren Art
Die Regierung hatte verordnet, dass der Wolf in der Region im Nordwesten Spaniens bejagt werden darf. Das Obergericht ersuchte den EUGH, um klären zu lassen, ob die regionale Jagdverordnung gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) verstößt.
EuGH schränkt Rechte der Regionen ein
Der EuGH meint ja, denn: „Der Wolf darf nämlich nicht als Art bezeichnet werden, die in einem Teil des Staatsgebiets eines Mitgliedstaats gejagt werden darf, wenn sein Erhaltungszustand auf nationaler Ebene ungünstig ist“, so die Richter.
Erhaltungszustand in Spanien „ungünstig“
Auf nationaler Ebene gelte der Erhaltungszustand des Wolfes in Spanien als „ungünstig – unzureichend“.
Das verbiete die Aufnahme in das Jagdrecht einzelner Regionen, auch wenn der Erhaltungszustand des Wolfes vor Ort besser sei. In der Region Kastilien und Leon gebe es eine stabile Population des Wolfes nördlich des Flusses Duero. Von den knapp 300 Wolfsrudeln in Spanien, sollen mehr als die Hälfte in Kastilien und Leon leben.
Weitreichende Folgen
Der EuGH weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass „die Entscheidung des Gerichtshofs in gleicher Weise andere nationale Gerichte“ bindet, „wenn diese über vergleichbare Fragen zu befinden haben“.
FFH-Richtlinie ändern?
Die Grundlage des Urteils der Luxemburger EU-Richter ist die FFH-Richtline, die den Schutzstatus des Wolfes in der EU regelt. Grundlage dessen ist wiederum die Berner Artenschutzkonvention.
Die Präsidentin der EU-Kommission Ursula von der Leyen hat im vergangenen Jahr angekündigt, die EU-Kommission wolle den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention ändern. Ob die EU diesen Schritt beantragt, hängt von den EU-Umweltministern ab, die aktuell über die Sache beraten.
Erst danach könnte der EU-Schutzstatus in der FFH-Richtlinie geändert werden, heißt es in Brüssel.