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Verwaltungsgerichtshof kippt bayerische Wolfsverordnung

Weil keine Verbändeanhörung stattgefunden hat, hat ein Gericht die bayerischen Verordnungen zum Wolf für unwirksam erklärt. Diese hätten eine leichtere Entnahme von Wölfen ermöglicht.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat nun auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Position von Weidehaltern bei Wolfrissen geschwächt. Die Urteilsbegründung des VGH steht zwar noch aus. Doch laut Vorsitzender Richterin stehe das Urteil fest. Die bayerische Wolfsverordnung werde gekippt, weil die Naturschutzverbände von der bayerischen Staatsregierung nicht angehört wurden.

Die Wolfsverordnung in Bayern gilt seit dem 1. Mai 2023. Sie soll den Abschuss von Wölfen erleichtern, wurde aber bisher nie angewandt. Der Bund Naturschutz hat gegen die Verordnung geklagt.

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Nur Formfehler?

Spannend wird sein, ob das Urteil ausschließlich mit dem formalen Fehler der Nichtanhörung begründet wird oder auch mit inhaltlichen Fragen.

Aus Sicht des Bayerischen Bauernverband (BBV) bleibt offen, wie es weiter geht. Es sei anzunehmen, dass der Freistaat Bayern nach einer ordnungsgemäßen Verbändeanhörung und nach eventuellen inhaltlichen Anpassungen die Wolfsverordnungen neu erlassen werde, hofft man beim BBV.

Immense Frustration

„Leider stehen wir auch hier wieder am Anfang. Für Weidetierhalter ist dies eine immense Frustration“, beklagt Stefan Köhler, Umweltpräsident des BBV.

Hürden für Ausnahmegenehmigung hoch

Letzte Woche hatte der EuGH grundsätzlich entschieden, dass eine Ausnahmegenehmigung aus wirtschaftlichen Gründen nur dann erteilt werden könne, wenn sich die Wolfspopulation auf lokaler und nationaler Ebene in einem „günstigen Erhaltungszustand“ befindet.   

Auch wenn Behörden nun dazu tendieren könnten, den Grundsatz des günstigen Erhaltungszustands für alle Entscheidungen anzuwenden, ist dies nach Rechtsauffassung des BBV nicht von der Rechtsprechung des EuGH gedeckt und nach Auffassung des VGH vermutlich auch nicht gewollt.

Zuverlässiger Schutz von Weidetieren unmöglich

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist für die bayerischen Weidetierhalter ein Schlag in die Magengrube“, betont Köhler, der sich seit langem für praktikable Entnahmemöglichkeiten beim Wolf ausspricht.

„Ein hundertprozentiger Schutz von Weidetieren ist unmöglich“, so der BBV-Umweltpräsident weiter. Häufig seien Herdenschutzmaßnahmen für die Tierhalter nicht zumutbar. Nun zu fordern, dass alle Schutzmaßnahmen zum Wohle der Nutztiere ausgeschöpft werden müssen, unter anderem mit dem Einsatz von Herdenschutzhunden, lasse erkennen, wie praxisfern hier vom Richtertisch geurteilt wurde.

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