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topplus Antrag im Bundestag

Weidehaltung in Gefahr: Union drückt bei Wolfs-Regulierung aufs Tempo

Die Änderung des Schutzstatus beim Wolf wäre möglich, kommt aber nicht in Gang. Ein Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion soll das nun ändern. Ob die Ampelparteien Einsicht zeigen, bleibt abzuwarten.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Wolf hat in Deutschland jenseits des Straßenverkehrs und der Staupe keine natürlichen Feinde. Dementsprechend wächst der Bestand jedes Jahr nach Schätzung des Deutschen Jagdverbands (DJV) um mindestens 20 %. Sein Lebensraum wächst allerdings nicht mit – inzwischen gilt Deutschland als eine der am dichtesten besiedelten Wolfsregionen weltweit. Dementsprechend hoch ist das Risiko von Übergriffen auf Weidetiere, wobei selbst aufwändige Herdenschutzmaßnahmen immer wieder an Grenzen stoßen. Kritiker sehen inzwischen ein echtes Risiko, dass die Weidehaltung aus unserem Land verdrängt wird. Mit allen Folgen für die Kulturlandschaft, aber auch die öffentliche Sicherheit, wenn es beispielsweise um den Deicherhalt geht.

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Ganz langsam wächst auch in der Politik die Erkenntnis, dass dem Wolfsbestand Grenzen gesetzt werden müssen. Die Diskussion um die dafür notwendige Änderung des Schutzstatus für den Beutegreifer läuft allerdings schon viele Jahre, ohne dass sich wirklich etwas geändert hätte. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verliert allmählich die Geduld und hat nun einen neuen Antrag eingebracht, in dem „mehr Tempo“ gefordert wird bei der Umsetzung der Herabstufung des Wolfes von einer bisher „strenggeschützten Art“ auf eine „geschützte Art“. Die Bundesregierung soll dem Vorschlag der EU-Kommission vom Dezember 2023 und der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. November 2022 „unverzüglich zustimmen“.

Außerdem wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, „darauf hinzuwirken“, dass die Europäische Union als Vertragspartei eine frühere außerordentliche Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention beantragt, die vor dessen nächster regulären Tagung im Dezember 2024 stattfindet, und bei der die Überführung des Wolfs von Anhang II in Anhang III des Übereinkommens von Bern vorgeschlagen werden soll. Nach dem Inkrafttreten der Änderung der Anhänge des Übereinkommens von Bern solle die Bundesregierung „für eine unverzügliche entsprechende Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie von Anhang IV nach Anhang V“ sorgen.

Jedes Jahr mindestens 65.500 Nutztierrisse

Zur Begründung verweist die Union auf einen Bericht im Auftrag der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission. Dieser schätzt die Zahl der in der EU lebenden Wölfe im Jahr 2023 auf 20.300 Exemplare. Nach Ansicht von Experten sei der günstige Erhaltungszustand des Wolfs erreicht und sogar überschritten. Gleichzeitig habe die Zunahme der Wölfe in der EU aber auch in den Nicht-EU-Ländern, die dem Übereinkommen von Bern beigetreten sind, sozioökonomische Folgen, die sich insbesondere in Form von gerissenen Nutztieren äußern, warnen CDU und CSU. Dies bestätige auch die Datenerhebung der EU-Kommission, die jährlich von mindestens 65.500 durch Wölfe gerissenen Tieren ausgeht.

Die Anzahl der getöteten Tiere übersteigt damit die Zahlen der Studie der „Initiative für die Großraubtiere Europas“ (LCIE), die für das Übereinkommen von Bern erstellt wurde. Die EU-Kommission habe deshalb am 20. Dezember 2023 einen Vorschlag vorgelegt, um den Wolf aus Anhang II („streng geschützte Tierarten“) in Anhang III („geschützte Tierarten“) des Übereinkommens von Bern zu verschieben.

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