Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Baywa in Insolvenzgefahr Ernte 2024 Afrikanische Schweinepest

topplus Leserfrage

Nachbar ackert über Grenze - wem steht der Ertrag zu?

Grenzstreitigkeiten sind auch in der Landwirtschaft häufig. Wem steht der Ertrag zu, wenn der Flächennachbar über die Grenze ackert?

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Ich habe festgestellt, dass mein Flächennachbar die Grenze um etwa vier Meter überschritten hat. Die Grenzen sind eindeutig nachweisbar. Darf ich nun diesen "Überlappungsstreifen" ernten? Falls ja, muss ich ihm dann die Kosten für die Aussaat entschädigen?

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Antwort:

Der Überlappungsstreifen gehört zu Ihrem Grundstück. Es gelten die Grenzen gemäß dem Grundbuch (§ 905 BGB). Das gilt auch dann, wenn Ihr Nachbar versehentlich über die Grenze hinausgeackert hat.

Die Ernte steht also Ihnen zu, da sie sich auf Ihrem Grundstück befindet. Ihr Flächennachbar ist rechtswidrig übergriffig geworden. Sie brauchen die Überlappung, also die Fremdnutzung, nicht zu dulden. Sie brauchen ihm auch nicht die entstandenen Kosten für die Aussaat des Überlappungsstreifen entschädigen.

Damit es keinen Streit gibt, sollten Sie Ihrem Berufskollegen vor der Ernte auf das Problem hinweisen. Teilen Sie ihm mit, dass Ihnen die Ernte zusteht, welche auf dem Überlappungsstreifen anfällt. Zeigt er sich nicht einsichtig, müssten Sie sich notfalls an einen Anwalt wenden mit dem Ziel, Ihrem Nachbar zu untersagen, den Überlappungsstreifen zu ernten (§ 1004 BGB: „Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.“)

Unser Experte: Dirk Wüstenberg, Rechtsanwalt, Kanzlei Wüstenberg, Offenbach am Main, Hessen

Wir helfen auch Ihnen gerne weiter!

Haben auch Sie eine Leserfrage? Schicken Sie uns Ihre Frage gerne an leserfragen@topagrar.com

Mehr zu dem Thema

top + Ernte 2024: Alle aktuellen Infos und Praxistipps

Wetter, Technik, Getreidemärkte - Das müssen Sie jetzt wissen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.