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Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

topplus Streit um Erntegut-Urteil

Nachbauabfrage durch Landhandel: Erstmal nicht unterschreiben?

Die Saatguttreuhand will das Ernteguturteil des BGH nutzen, um den Landhandel unter Druck zu setzen, meinen AbL und Freie Bauern.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Ernteguturteil schlägt weiter hohe Wellen in der Landwirtschaft. Die Freien Bauern warnen jetzt in einer Pressemitteilung die Landwirte davor, voreilig bei Landhandel und Saatgut-Treuhand Erklärungen zu unterschreiben. „Die Spitzel von der Saatgut-Treuhand nehmen gerade ein kürzlich ergangenes BGH-Urteil zum Anlass, um den Landhandel unter Druck zu setzen – tatsächlich verpflichtet dieses Urteil den Landwirt erstmal zu gar nichts“, so die Meinung von Ralf Ehrenberg von der Bundesvertretung der Freien Bauern: „Wir sollten weder etwas unterschreiben noch in irgendwelche Überprüfungen auf unseren Betrieben einwilligen.“

Ob der Landwirt eine Sorte anbaue, deren Sortenschutzrechte durch die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) vertreten werden, oder ob er sich für anderes Saatgut entscheide, müsse dem Abnehmer des Getreides definitiv nicht mitgeteilt werden, so der Ralf Ehrenberg, Ackerbauer aus dem hessischen Ziegenhagen.

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Auch sollte auf keinen Fall die von der Saatgut-Treuhand angepriesene Nachbauerklärung im Online-Verfahren abgegeben werden, empfiehlt Ehrenberg und bezieht sich auf ein Hinweisschreiben der IG Nachbau https://www.ig-nachbau.de/start, die betroffene Landwirte berät und mit Fachanwälten zusammenarbeitet, die bei Problemen helfen können.

AbL kritisiert Pflanzenzüchter und Saatgut-Treuhand

Auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. hat starke datenschutz- und kartellrechliche Bedenken, teilt sie in einer Pressemitteilung mit. Der BDP (Bundesverband deutscher Pflanzenzüchter) und STV hätten das Augenmaß verloren, um einen respektvollen Umgang mit Bäuerinnen und Bauern zu pflegen. Es wäre angebracht, dass sich der BDP und die STV  mit den Agrarhandelsunternehmen und allen Bauernorganisationen an einen Tisch setzt und die Konsequenzen des BGH-Erntegut-Urteils gemeinsam sorgfältig berät, um Wege für eine vernünftige Zusammenarbeit zu finden.

Stattdessen setzten BDP und STV einseitig auf Ausforschung und Nachbau-Gebühreneinzug sowie Druck und Einschüchterung, beklagt die AbL. So hätten Saatguttreuhand und Züchter vorgeschlagen, dass Landhandelsunternehmen sich nicht nur nach dem Erntegut erkundigen, sondern schriftliche Bestätigungen bei den Bauern einfordern, dass Bauern bei den vom BDP und STV vertretenen Pflanzensorten die Nachbaugebühren entrichtet haben. Wenn dies nicht bestätigt wird, sollen die Agrarhandelsunternehmen die Annahme des Erntegetreides verweigern, so wünschen es sich BDP und STV.

Gespräch mit dem Lieferant suchen

Die AbL ruft Landwirte auf, das Gespräch mit den Landhandelsunternehmen zu suchen und keine Lieferantenerklärung im Sinne des BDP und der STV zu unterschreiben. Der Datenschutz sei nicht mehr gewährleistet, wenn der Agrarhandel und BDP und STV die An- und Nachbaudaten von Ackerfrüchten austauschen sollten.

Auch eine neue ,Datenkrake‘ will die AbL nicht hinnehmen. Sie sieht außerdem kartellrechtliche Probleme hinsichtlich der der freien Pflanzensorten, die nach Auslauf des Sortenschutzes keiner Nachbaugebühren-Pflicht unterliegen. Auch stelle sich die Frage, was mit den Züchtern ist, die sich nicht vom BDP und der STV vertreten lassen und keine Nachbaugebühren erheben. Oder ob in Zukunft nur noch Erntematerial von Pflanzensorten angenommen werden solle, wenn der BDP und die STV die Sorte vertreten. Das wäre für die AbL ein Fall für das Bundeskartellamt.

Trotz allem ist die AbL aber nicht grundsätzlich gegen Nachbaugebühren, heißt es in der Presseerklärung: "Die pflanzenzüchterische Arbeit und die bäuerliche Arbeit sind von einem hohen gesellschaftlichen Wert. Sie muss angemessen entlohnt werden und wir brauchen faire gewinnbringende Preise für unser Erntegut."

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