Dass die Bundesländer Niedersachsen, Hamburg und Bremen ab 2025 die Mehrgefahrenversicherung für Landwirte mit bis zu 50 % der Versicherungsprämie fördern wollen, ist seit Monaten bekannt.
Die entsprechende Richtlinie wird nach Angaben des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums voraussichtlich am kommenden Donnerstag, den 15. August 2024 veröffentlicht werden. Darüber werden wir berichten.
Abschlüsse schon jetzt möglich
Erste ausführliche Informationen an ihre Mitglieder haben jetzt die Landvolkdienste Niedersachsen rausgegeben, die Allianz Agrar weist in ihrem Online-Angebot ebenfalls darauf hin, dass ab sofort förderfähige Produkte abgeschlossen werden können. Auf Nachfrage von top agrar bekunden z.B. auch die Hagelgilde, die Mecklenburgische Versicherung, die Vereinigte Hagel und die VGH entsprechende Angebote machen zu wollen.
Landwirte, die sich für die neue Mehrgefahrenpolice interessieren, sollten sich jetzt schon mit dem Thema beschäftigen und die Entwicklungen im Blick behalten. Denn das Antragsprozedere mit dem Priorisierungsverfahren in Sachen klimaangepasster Bewirtschaftung (siehe unten) braucht einen erheblichen zeitlichen Vorlauf. Mehr Information zu den konkreten Fristen erwarten Experten mit Veröffentlichung der Richtlinie.
Was bisher bekannt ist
Von Seiten der Versicherungswirtschaft heißt es - unter Vorbehalt der noch nicht veröffentlichen finalen Richtlinie - dass die geförderte Erntepolice für einzelne oder mehrere Kulturen abgeschlossen werden können, und zwar aus den Bereichen
Ackerbau,
Grünland,
Obstbau und
Gemüse (Möhren und Zwiebeln)
Folgende förderfähige Risiken bieten die Versicherer an:
Sturm
Starkregen
Starkfrost sowie
Trockenheit/Dürre.
Landwirte sollen die einzelnen Risiken frei im Rahmen des Versicherungsangebotes auswählen können. Die Absicherung gegen das Risiko Hagel soll nicht förderfähig sein. In der Versicherungspraxis wird es aber der Regelfall sein, dass Hagel von Seiten der Versicherer als Basisbaustein der Mehrgefahrenversicherung abgesichert werden muss. Darauf weist Heino Beewen, Geschäftsführer der Landvolkdienste GmbH in Hannover, hin.
Überschwemmungen versicherbar?
Aus dem Landwirtschaftsministerium hieß es im Juni, dass auch Überschwemmung als förderfähiges Risiko vorgesehen ist. Inwieweit Überschwemmungen von Flächen dann in der Praxis versicherbar sein werden, bleibt abzuwarten. Bis auf weiteres wird es wohl so sein, so Heino Beewen, dass lediglich Schäden durch Starkregen und dem unmittelbar daraus resultierenden stehendem Wasser versicherbar sind.
20 % Selbstbehalt
Weiterhin soll es für die geförderte Mehrgefahrenpolice einen vom Ministerium vorgeschriebenen Selbstbehalt von mindestens 20 %-Punkten der Schadensquote (Abzugsfranchise) geben. Das bedeutet: Bis zu einer Schadenquote von 20 % muss der Landwirt den Schaden selbst tragen. Die Eigenbeteiligung ist damit deutlich höher als bei der „normalen“ Hagelversicherung. Für Ackerkulturen und den Obstanbau können Landwirte diesen hohen Selbstbehalt durch eine Zusatzdeckung reduzieren, die Kosten dafür müssen sie jedoch komplett selbst zahlen. Die Maximalentschädigung beträgt 80 % der Versicherungssumme.
Förderfähig sind ein- oder mehrjährige Versicherungsverträge. Die versicherte Mindestfläche je Betrieb und Jahr, für die eine Zuwendung beantragt werden kann, beträgt 1,0 Hektar.
Priorisierung klimaangepasster Bewirtschaftung
Mit der neuen Mehrgefahrenpolice soll eine klimaangepasst Bewirtschaftung gefördert werden. Dafür sollen die Betriebe im Rahmen des Antragsstellung ein sog. Priorisierungsverfahren durchlaufen, bei dem die Landwirtschaftskammer, anhand bestimmter Kriterien und auf Basis der Anbaudaten des Mehrfachantrages Punkte vergibt. Dabei soll es um folgende Maßnahmen gehen: Ökoregelungen (ÖR), Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und klimaresiliente Kulturen und Anbausysteme. Mindestens eine Maßnahme muss über die Dauer der Genehmigung fortgeführt werden.
Aus der dabei erreichten Punktezahl soll sich eine Aussage über den Grad der Förderung ableiten lassen. Wie das genau funktionieren soll, ist noch offen. Darüber wird vermutlich die in Kürze erwartete Richtlinie des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums Aufschluss geben.
Was jetzt für Landwirte gilt
Um die geförderte Mehrgefahrenpolice in Anspruch nehmen zu können, müssen Landwirte folgende Schritte gehen, erklärt Heino Beewen:
Zuerst benötigen Sie ein Angebot einer Versicherung für eine geförderte Mehrgefahrenversicherung.
Mit dem Versicherungsangebot können Sie bei der Landwirtschaftskammer einen Antrag auf Förderung stellen. Dabei durchläuft Ihr Antrag das sog. Priorisierungsverfahren (siehe oben).
Nach Durchlaufen des Priorisierungsverfahrens, erhalten Sie einen Bescheid über die zukünftige Förderung.
Danach erfolgt der endgültige Abschluss des Versicherungsvertrages.
Nach jetzigem Informationsstand, soll die Förderung dann mit dem Mehrfachantrag für 2025 elektronisch beantragt werden.