Ein Baustein des Niedersächsischen Weges sind Gewässerrandstreifen, auf denen Landwirte in Niedersachsen keine Dünge- und Pflanzenschutzmitteln mehr einsetzen dürfen, dafür aber einen Ausgleich erhalten. Was genau geregelt ist und ausgeglichen wird, zeigt unsere Tabelle.
Einen Ausgleich für Gewässerrandstreifen an Gewässern 1. Ordnung können Landwirte dabei ab 2022 beantragen, ab 2023 gibt es den Ausgleich auch für Gewässer 2. und 3. Ordnung. An welchen Gewässern Randstreifen anzulegen sind bzw. Ausgleichszahlungen möglich sind, zeigt eine Karte unter www.umweltkarten-niedersachsen.de Dort unter "Natur" den Schriftzug „Thema wechseln“ anklicken, Hydrologie wählen und dann trockenfallende Gewässer.
Zu beachten ist, dass der erste Meter nicht gefördert wird, da als Grundanforderung an jedem Gewässer immer ein Meter Abstand zur Böschungsoberkannte vorhanden sein muss, so die Landwirtschaftskammer, de facto werden also nur 9 Meter gefördert. Anträge finden Sie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.