Niedersächsische Landwirte, die einen Agrarantrag gestellt haben, müssen ab 1.1.2024 die Vorgaben aus GLÖZ 2 für Feuchtgebiete und Torfmoore einhalten. Die Kulisse ist nun online einsehbar beim 25832:Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung, so die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Klicken Sie auf der Seite in der linke Spalte „Ebenen“, anschließend unter dem letzten Stichpunkt „Kohlenstoffreiche Böden“ die Checkbox „GLÖZ 2“ aktivieren.
Auf den gekennzeichneten Standorten mafcht GLÖZ 2 folgende Einschränkungen:
1. Dauergrünland: Kein Umbruch bzw. Pflügen, keine Umwandlung zu Ackerland.
2. Ackerland: Keine Veränderung des Bodenprofils durch Eingriffe schwerer Baumaschinen, Bodenwendung tiefer als 30 cm oder Aufsandung.
Entwässerungsanlagen: Die Integration neuer Gräben ist nur durch vorheriger Genehmigung der zuständigen Behörde und der Unteren Naturschutzbehörde möglich.
Die Instandsetzung und Erneuerung bestehender Gräben bleibt ohne Genehmigung möglich, solange keine Tieferlegung erfolgt.