385 neue Landwirtinnen und Landwirte in Niedersachsen werden ihre zukünftigen Ernten gegen Wetterextreme absichern. Das ist das Ergebnis der ersten Antragstellung für die durch das Agrarministerium neu aufgelegte Förderung von Mehrgefahrenversicherungen für wichtige Kulturen im Ackerbau, Grünland und bei Dauerkulturen.
Um das Priorisierungsverfahren unbürokratisch umzusetzen, hat Niedersachsen sich an der Teilnahme an bestehenden Regelungen wie den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) orientiert. Der Abschluss von Mehrgefahrenversicherungen ist dabei ein zunehmend wichtiger Baustein des einzelbetrieblichen Risikomanagements. Bis zum Ende der Förderperiode stehen hierfür für die Förderregionen Niedersachsen, Bremen und Hamburg gut 15 Mio. € an Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung.
Förderung nur, wenn man sich parallel anpasst
Dass extreme Wetterereignisse zunehmen werden, erwartet auch Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte. „Werden die Ernten vernichtet und können große Ackerflächen für einen längeren Zeitraum nicht bewirtschaftet werden, kann das die bäuerlichen Betriebe bis an den Rand ihrer Existenz bringen. Die Betriebe sind sich im Klaren darüber, dass nicht nur eine Versicherung hilft, sondern, dass sie sich auch an die veränderten Klima- und Witterungsbedingungen stärker anpassen und ihre Bewirtschaftung standortgerecht danach ausrichten müssen“, so Staudte.
Das zeige auch das rege Interesse an der Förderung. Denn einen Zuschuss zu der Versicherungsprämie bekommen vorrangig Betriebe, die notwendige Anpassungen an den Klimawandel - wie beispielsweise den Anbau von klimaresilienten Kulturen - vornehmen.
Einjährige und mehrjährige Verträge abgeschlossen
Insgesamt wurden über 400 Anträge eingereicht und 385 positive Bescheide für eine Teilnahme am Förderverfahren verschickt. Betriebe die keine oder kaum klimaangepasste Maßnahmen vornehmen, wie zum Beispiel die Umsetzung von Ökoregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik, kamen über das Priorisierungsverfahren nicht zum Zug.
Bei der Mehrgefahrenversicherung werden sowohl einjährige als auch mehrjährige Verträge abgeschlossen und die Betriebe wählen die versicherbaren Risiken individuell aus. Ackerkulturen werden vor allem gegen Sturm und Starkregen und Grünland gegen Dürre abgesichert, Erdbeeren, Kartoffeln und Zwiebeln auch gegen Starkfrost.
Der Umfang der versicherten Kulturen kann betriebsindividuell in den Jahren der Vertragslaufzeit noch angepasst werden. Auch Neuzugänge bei Flächen, Kulturen und Risiken können somit abgesichert und in die Förderung einbezogen werden.
Das nächste Antragsverfahren zur Absicherung der Ernten ab 2026 ist im Frühjahr 2025 in der Zeit vom 15. März bis 15. Mai vorgesehen. Dann können sich weitere Betriebe gegen Wetterextreme absichern.
In vier Schritten zur Förderung 2026
Versicherungsangebot für die Ernten ab 2026 einholen - ab jetzt und vor der Antragstellung im Frühjahr 2025
Bis 15. Mai 2025 Antrag auf Teilnahme bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen.
Der Antrag durchläuft das sog. Priorisierungsverfahren, bei dem alle Betriebe, die ausgewählte Öko-Regelungen und/oder Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen umsetzen, klimaresiliente Kulturen anbauen oder technische Lösungen bei Dauerkulturen vorhalten, Punkte generieren. Bis Ende August 2025 wird ein Zusicherungsbescheid zur Teilnahme an der Förderung ab 2026 erstellt.
Bis 15. Mai 2026 den Förderantrag für das Erntejahr 2026 stellen.
Ministerin Staudte spricht von einer wahren Win-Win-Situation für die Landwirte. Sie stellen zum einen ihren Betrieb klimafester auf und profitieren so nachhaltig. Und, sie bekommen für den Fall der Fälle eine vom Land finanziell bezuschusste Gefahrenabsicherung."