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topplus Niedersachsen

Geförderte Mehrgefahrenpolice: Was Landwirte jetzt wissen sollten

Förderung ab 2025, Antragsfrist bis 30. September 2024 und Vorteile für klimaschonend wirtschaftende Betriebe. Wir zeigen, was jetzt wichtig ist.

Lesezeit: 5 Minuten

Seit Mitte August ist klar: 2025 gibt es Niedersachsen, Hamburg und Bremen erstmals Zuschüsse zur Mehrgefahrenpolice, auch für Ackerbau und Grünland ein Gefördert werden Ein- oder Mehrjahresverträge gegen Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit/Dürre, wobei die Versicherer eine Absicherung gegen Überschwemmung bzw. Hochwasser bislang gar nicht anbieten. Die Förderung beträgt bis zu 50% der Versicherungskosten, das zur Verfügung stehende Haushaltsvolumen beläuft sich auf 15 Mio. Euro bis 2027.

Frist knapp gesetzt

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Um für das Jahr 2025 eine Förderung zu bekommen, können Landwirte jetzt Angebote bei den Versicherern einholen und müssen dann vom 26. August bis zum 30. September die Förderung bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beantragen. Die Frist ist knapp gesetzt. Für die Landwirte bleibt nur wenig Zeit sich eingehend mit der neuen Police auseinderzusetzen und Angebote einzuholen. Auch die Versicherer stehen z.T. vor großen Herausforderungen, ihre Arbeitsprozessen entsprechend anzupassen.

Mindestens eine Umweltmaßnahme

Grundsätzlich gilt: Bei der neuen Förderung kommt ein Betrieb umso eher zum Zuge, je mehr klimaschonende Maßnahmen er umsetzt. Dafür durchlaufen die Betriebe ein sog. Priorisierungsverfahren, in dem sie gemäß ihrer klimaschonenden Maßnahmen bepunktet werden.

Konkret bedeutet das Folgendes, so Wibke Wennemer, sozioökonomische Beraterin bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

  • Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Betrieb mindestens eine der folgenden klimaschonenden Maßnahmen einhält.

Für das Priorisierungsverfahren relevante Maßnahmen

Öko-Regelungen (ÖR):

 

ÖR 1a; ÖR 1c; ÖR 1d; ÖR 2; ÖR 3; ÖR 4; ÖR 5; ÖR 6

Agrarumwelt- u. Klimaschutzmaßnahmen (AUKM)

BV 1; AN1; AN2; AN3; BF8; BK1; GN1; GN2; GN3; GN4; GN5

Anbau klimaresilienter Kulturen

Rispenhirse, Kolbenhirse, Sorghumhirse Quinoa, Soja, Kichererbse, Sonnenblume, Süßkartoffel, Buchweizen, Durchwachsene Silphie, Sudangras, Switchgras, Miscanthus, Riesenweizengras, Wickroggen (winterhartes Gemenge)

Für Dauerkulturen

 

Bewässerungsteiche (350 m3 pro ha); Geschützter Anbau; Hecke/Windschutz (pro m Hecke 50 m2 Fläche); Tropfbewässerung; Über-/Unterkronenberegnung

  • Denn im Rahmen des sog. Priorisierungsverfahren werden nur diejenigen Betriebe, die mindestens eine klimaschonende Maßnahme umsetzen, berücksichtigt. Nur diese Betriebe gehen dann in das Ranking für die Vergabe der Fördermittel ein. Werden so viele Anträge gestellt, dass das Haushaltsvolumen zum begrenzende Faktor wird, werden diejenigen Anträge begünstigt, die eine höherer Punktzahl in Sachen klimaschonender Maßnahmen haben. Dabei bekommen alle Betriebe, die eine Zusage erhalten, im jeweiligen Antragsjahr die gleiche prozentuale Förderung von z. B. 50 oder 45 %.

  • Entscheidend sind dabei die im Jahr des Teilnahmeantrags umgesetzten klimaangepassten Maßnahmen laut Sammelantrag. Für die Förderung der Mehrgefahrenpolice 2025 sind also die im Sammelantrag 2024 aufgeführten Maßnahmen entscheidend. Wenn ein Betrieb im Jahr 2024 keine der relevanten Maßnahmen erfüllt, kann er diese dann aber im nächsten Jahr (2025) umsetzen und für das 2026 einen Antrag auf Förderung der Mehrgefahrenversicherung stellen.

Wie entscheiden?

Die neue Förderung von bis zu 50% der Versicherungskosten macht die oft sehr teuren Mehrgefahrenpolice eher bezahlbar. Dennoch sollten interessierte Landwirte kühlen Kopf bewahren und genau überlegen, ob und in welcher Form die geförderte Erntepolice für sie überhaupt infrage kommt. Wiebke Wennemer rät:

  • Landwirte sollten dabei dennoch genau hinschauen, ob sie die Police wirklich brauchen. Denn eine Versicherung, die der Betrieb nicht benötigt oder die nicht zum Betrieb passt, ist immer zu teuer. So wird z.B. ein Betrieb mit gewerblicher Sauenhaltung und Getreideanbau in überschaubarem Umfang auf Flächen in weiter Streulage, kaum eine Mehrgefahrenpolice benötigen. Dieser bräuchte vermutlich eher  eine Ertragsschadenversicherung für das Risiko Tierseuchen. Anders sieht es aus bei spezialisierten Betriebe mit wenigen Kulturen und hohen Umsätzen pro Hektar sowie einer engen inneren Betriebslage. Hier besteht durchaus das Risiko, dass ein Extremwetterereignis zu einem existenzgefährdenden Schaden führt.

  • Ein weitere Punkt ist das Fremdkapital. Betriebe mit hohem Fremdkapitalanteil geraten bei Ertragseinbrüchen früher in Existenznot und müssen sich entsprechend absichern.

  • Landwirte sollte mehrere Angebote einholen, diese sichten und auf Passgenauigkeit für den Betrieb prüfen bzw. prüfen lassen. Das gilt insbesondere deshalb, weil Landwirte die Förderung auf Grund der Begrenzung des Haushaltsvolumens meist direkt für mehrere Jahre beantragen werden.

Heino Beewen rät: „Um sich die grundsätzliche Chance auf eine Förderung nicht zu verbauen, sollten sich die Landwirte Angebote vom Versicherer geben lassen und das Priorisierungsverfahren durchlaufen. Später, kann man sich immer noch anders entscheiden und ein Angebot ist kein Antrag“.

Übrigens: Betriebe, die bereits jetzt eine Mehrgefahrenpolice besitzen, die über das Risiko Hagel hinausgeht, können ihre Police auf eine geförderte Variante umstellen. Sie sollten dabei jedoch ganz genau prüfen, ob und wie die geförderte Variante wirklich besser für sie ist.

Bürokratieabbau geht anders

Die Bevorzugung klimaschonend wirtschaftender Betriebe ist aus Sicht der niedersächsischen Landesregierung auch ein Schritt zu mehr Klimaschutz. "Mit der neuen Mehrgefahrenpolice werden Betriebe, die Anpassungen an den Klimawandel vornehmen, durch den Zuschuss zur Versicherungsprämie belohnt", betont Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte.

Versicherer und Verbände sehen das etwas anders. Sie kritisieren das aufwendige und für die Praxis noch nicht durchschaubare Priorisierungsverfahren. Das ist alles andere als Bürokratieabbau, so die einhellige Meinung unter den Versicherern. „Das Priorisierungsverfahren bringt neben Unsicherheiten einen erheblichen Organisations- und Verwaltungsaufwand mit sich, dass hätte man den Landwirten ersparen sollen“, meint Heino Beewen, Geschäftsführer der Landvolkdienste GmbH in Hannover.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. wirft außerdem die Frage auf, wie die öffentliche Hand vor dem Hintergrund dieses Verfahrens mit öffentlichen Hilfen bei naturgefahrenbedingten Ernteverlusten von versicherbaren Risiken umgehen möchte. Könnte z.B. die Ablehnung des Förderantrags als Beweis oder als Indiz der Unversicherbarkeit dienen und damit die Chancen auf öffentliche Hilfszahlungen erhöhen?

Ein weiterer Kritikpunkt: Die Förderung von Mehrgefahrenpolicen ist in den einzelnen Bundesländern ganz unterschiedlich gestaltet. Es gibt Bundesländer, die fördern gar nicht, einige  vor allem für Obst und Gemüse, und andere wie Bayern und jetzt Niedersachsen auch für Ackerbau und Grünland – das dann aber widerrum ganz unterschiedlich.

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