Der Bundestag hat jüngst die Pläne der Bundesregierung abgesegnet, die Pauschalierungspauschale für Landwirte innerhalb weniger Tage gleich zweimal zu kürzen. Ob der Bundesrat das Vorhaben auf den letzten Metern stoppt, bleibt unklar – viele Landwirte würden sich das jedoch wünschen. Die Reaktionen unserer Leser auf den Beschluss des Bundestages legen das nahe.
Uneinigkeit in der Politik
Wer Politiker auf die anstehende Bundesratssitzung anspricht, erntet meist ein Schulterzucken. Eine Prognose, wie sich der Streit um die Pauschalierung entwickelt, wagt derzeit kaum jemand. Fest steht allerdings, dass das Jahressteuergesetz zahlreiche Änderungen für das Einkommen- und Umsatzsteuergesetz vorsieht. Die Kürzung der Umsatzsteuerpauschale ist nur eine von vielen. Ob sich eine Mehrheit im Bundesrat findet, das Gesetz vor diesem Hintergrund zu stoppen und es in den Vermittlungsausschuss zurückzuweisen, bleibt offen.
Vorschlag zur Anpassung der Pauschale
Allerdings hatte die Länderkammer die Bundesregierung bereits vor Wochen in einer Stellungnahme zum Jahressteuergesetz aufgefordert, die unterjährige Kürzung von 9 % auf 8,4 % zu überdenken und den für den 1.1.2025 geplanten Satz von 7,8 % auf 8 % zu runden – ein Vorschlag, der im Rahmen der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie möglich ist. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 22.11.2024 mit dem Gesetz befassen.
Was Landwirte jetzt wissen sollten
Was sich hingegen abzeichnet: Ob 7,8 oder 8 %, am 1.1.2025 dürfte der Pauschalierungssatz deutlich sinken. Für viele Landwirte ist das Pauschalieren dann unattraktiv. Das trifft vor allem Betriebe, die in den letzten Jahren in Ställe, Maschinenhallen oder Technik investiert haben. Sie fahren mit der Regelbesteuerung womöglich besser. Lesen Sie dazu auch Ackerbau, Kühe und Schweine: Für viele Landwirte wird Pauschalieren jetzt zum Verlustgeschäft.
Option für Regelbesteuerung
Gut zu wissen: Sie können rückwirkend auf die Regelbesteuerung wechseln:
Bis zum 10.1.2025 für das Jahr 2024
Bis zum 10.1.2026 für das Jahr 2025
Dafür genügt eine schriftliche Mitteilung ans Finanzamt. Beachten Sie aber:
Fünfjährige Bindung: Ein freiwilliger Wechsel zur Regelbesteuerung bindet Sie fünf Jahre lang an dieses Steuermodell. Ausnahme: Überschreitet Ihr Betrieb die Pauschalierungsgrenze von 600.000 € Umsatz pro Jahr, wird die Regelbesteuerung zwar verpflichtend. Wenn Sie die Grenze allerdings wieder einhalten, ist eine Rückkehr zur Pauschalierung im Folgejahr möglich.
Rechnungsanpassung: Bei einem rückwirkenden Wechsel für 2024 müssen Sie sämtliche Rechnungen ebenfalls rückwirkend anpassen und die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Ob sich der Aufwand rentiert, sollten Sie mit ihrem Steuerberater prüfen.
Verpflichtungen: Als Regelbesteuerer ist die Abgabe mindestens einer Umsatzsteuervoranmeldung und einer jährlichen Umsatzsteuererklärung Pflicht. Die Häufigkeit der Voranmeldungen hängt von der Umsatzsteuerlast im Vorjahr ab:
Jahresweise bei bis 1.000 €
Vierteljährlich bei zwischen 1.000 € und 7.500 €
Monatlich bei mehr als 7.500 €.
Kosten für den Steuerberater steigen
Sie müssen auch damit rechnen, dass Ihr Steuerberater Ihnen eine höhere Rechnung ausstellt. Für die Voranmeldungen und die Umsatzsteuerjahreserklärung können bis zu 1.500 € anfallen, da sämtliche Buchungen umsatzsteuerlich erfasst werden müssen.
Strategien für 2025
Wenn Sie wechseln wollen, beachten Sie folgendes:
Investitionen: Warten Sie mit geplanten Investitionen bis zum Wechsel. Dann erhalten Sie die Vorsteuer vom Finanzamt zurück.
Verkäufe: Verkaufen Sie Ihre Ernte noch in diesem Jahr unter der Pauschalierung und profitieren Sie von der 9 %-Pauschale, die Sie behalten dürfen.
Für Käufe oder Investitionen, die Sie als Pauschalierer getätigt haben, können Sie womöglich teilweise die Vorsteuer zurückbekommen. Voraussetzung: Die Vorsteuer auf Wirtschaftsgüter beträgt mindestens 1.000 € pro Anschaffung oder pro Tier. Was Sie dazu wissen müssen, lesen Sie hier nach: Von der Pauschalierung in die Regelbesteuerung: So sichern sich Landwirte ihre Vorsteuern