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Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

topplus Pauschalierung

Dicker Rechenfehler? Müsste die Vorsteuerpauschale 10,5 statt 7,8 % betragen?

Die geplante Senkung des Pauschalierungssatzes sorgt für hitzige Diskussionen unter unseren Lesern. Brisant: Laut Bauernverband müsste der Satz sogar steigen, statt sinken.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Regierung will noch in diesem Jahr den Pauschalierungssatz von aktuell 9 % auf 8,4 % senken und ab dem 1.1.2025 dann auf 7,8 % drücken. Dabei beruft sie sich auf eine Berechnung, die sie mittlerweile veröffentlicht hat. Sie finden diese hier: Drucksache 20/11920

Viele Landwirte denken angesichts der geplanten Reduktion über einen Wechsel in die Regelbesteuerung nach. Das legt das Ergebnis unserer Umfrage nahe: Von 620 Teilnehmern pauschaliert etwa jeder zweite. Davon wiederum würden rund 80 % in die Regelbesteuerung wechseln, sollte der Satz auf 7,8 % sinken.

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Hat die Regierung sich verrechnet?

Ohnehin halten rund 90 % der Teilnehmer die Pläne der Regierung für falsch. Damit sind sie nicht alleine. Steuerexperten kritisieren die Berechnungsmethode bereits länger. So dürfen seit ein paar Jahren nur noch Betriebe mit einem Umsatz von maximal 600.000 €/Kalenderjahr pauschalieren. In den Berechnungen sind aber Jahre enthalten, in denen diese Vorgabe noch nicht galt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) weist zudem auf mittlerweile gesunkene Erzeugerpreise hin, die die Regierung nicht berücksichtigt habe. Und es ist absehbar, dass wegen eines BFH-Urteils künftig der Verkauf von gebrauchten Maschinen nicht mehr der Pauschalierung unterliegt.

Der DBV kommt in eigenen Berechnungen sogar auf 10,5 %, anstatt 7,8 %.

"Könnte man gegen die falschen Sätze klagen?"

Der Unmut über die Pläne wächst, das beweisen auch einige Leserkommentare, die uns zu diesem Beitrag erreicht haben: Kommt das Aus für Pauschalierer bei 7,8 %?

  • Könnte man bzw. ein Bündnis gegen die falschen Sätze klagen? Und außerdem: Wenn die EU doch vorgibt, dass auf 0,5%-Schritte gerundet werden müssen, sollten wir dann gegen 8,4 und 7,8 % klagen, sobald die in Kraft sind ? (Andreas Gerner)

  • Wenn alle Betriebe bei der Pauschalierung mit 7,8 % schlechter dran sind als bei der Regelbesteuerung, dann ist das ein klarer Beweis, dass der Satz zu niedrig ist. So, wie ich das lese, ist die Pauschalierung dann nur noch für auslaufende Betriebe interessant, die nicht mehr oder nur noch minimal investieren. Aber vielleicht ist das ja das Ziel der Senkung? (Erwin Schmidbauer)

  • Ich würde es begrüßen, wenn die Landwirte Planungssicherheiten erhalten, die zugesagt wurden. Ob in Bezug auf Steuererleichterungen, Steuersätze oder dergleichen. Es herrscht ein Wildwuchs von halbfertigen gesetzlichen Anpassungen, die ständig angepasst und nachgebessert werden, die wirklich frustrieren und den Spaß an der Arbeit in der LuF beeinträchtigen. Wenn die Pauschalierung nicht gewollt ist, dann soll man es doch einfach sagen, verkünden und mit einer vernünftig kommunizierten Regelung und Stichtag belegen und fertig. Dann kann man sich mal auf etwas einstellen und nicht ständig rein und raus aus den Kartoffeln. (Hans-Dieter Hansen)

  • Mein Wechsel von der Pauschalierung (damals 10,x %) zur Regelbesteuerung hat meine Buchführungskosten um ca. 2.000 € verteuert. Wenn ich die Mehrarbeit auch noch betrachte frage ich mich ob der Schritt so toll war. Wenn allerdings die Pauschalierung auf 7,8% gesenkt wird, ist der Wechsel schon fast eine Nötigung. (Albert Koch)

"Pauschalierung, ein ungerechter Steuervorteil"

 Eher kritisch mit der Pauschalierung setzt sich hingegen dieser Leserkommentar auseinander:

  • Die Regelbesteuerung für Landwirte ist ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit. Schon vor Jahren, noch in der Ära Merkel, sah der Bundesrechnungshof in der Pauschalierung für die Bauern einen unberechtigten Steuervorteil. (Günter Schanné)

 

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