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topplus Jahressteuergesetz

Ist die automatische Anpassung des Vorsteuersatzes für Pauschalierer vom Tisch?

Die Regierung hat die automatische Anpassung des Vorsteuersatzes für Pauschalierer aus dem Jahressteuergesetz gestrichen. Was steckt hinter dieser Entscheidung und welche Folgen hat sie für Landwirte?

Lesezeit: 2 Minuten

Die Regierung hatte ursprünglich in einem Entwurf für das Jahressteuergesetz eine automatische Anpassung des Vorsteuersatzes für Pauschalierer vorgesehen. Diese Passagen fehlen nun in der aktuellen Version des Gesetzes.

Die Regierung muss den Vorsteuersatz jährlich neu festlegen, wobei bisher das Parlament in letzter Instanz entschieden hat. Der Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz verursachte jedoch Unruhe bei den Landwirten. Dieser sah eine automatische Anpassung des Satzes ab 2026 vor – ohne eine Abstimmung im Bundestag und -rat.

Verfassungsrechtliche Prüfung

Auf Nachfrage von top agrar teilte ein Sprecher des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) mit, dass die Regelung tatsächlich nicht mehr im Regierungsentwurf enthalten sei. Das Vorhaben habe man jedoch nicht von der Tagesordnung gestrichen. Die Regelung werde derzeit verfassungsrechtlich geprüft. Um den Regierungsentwurf dennoch zügig verabschieden zu können, habe man den Passus zunächst entfernt.

Die Ampelkoalition hatte den Regierungsentwurf in der vergangenen Woche verabschiedet, was zu Irritationen führte. Im Referentenentwurf war die Tarifglättung als Ausgleich für die Kürzung der Agrardieselrückerstattung enthalten, im Regierungsentwurf jedoch nicht mehr. Nachträglich stellte sich heraus, dass die Regierung die Tarifglättung im Agrarpaket unterbringen will, das bereits in den kommenden Monaten auf den Weg gebracht werden soll. Das Jahressteuergesetz wird voraussichtlich erst gegen Ende des Jahres in Kraft treten.

Vorsteuersatz soll auf 7,8 % sinken

Trotz einiger Vorbehalte und Bedenken, ist im Jahressteuergesetz nach wie vor, die Absenkung des Pauschalierungssatz von 9 auf 8,4 % vorgesehen. Der neue Wert soll ab der Verkündung im Bundesanzeiger gelten. Bis dahin werden zwar noch einige Monate vergehen. In der Vergangenheit wurde das Gesetzgebungsverfahren für Jahressteuergesetze oft erst im Dezember abgeschlossen. Der neue Wert von 8,4 % hätte dann womöglich ein kurzes Verfallsdatum von nur wenigen Wochen oder Tagen, ehe er ab dem 1. Januar 2025 auf 7,8 % sinken soll.

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