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topplus Jahressteuergesetz

Tarifglättung kommt ins Agrarpaket

Anders als zunächst angekündigt, hat die Bundesregierung die Tarifglättung aus dem Jahressteuergesetz gestrichen. Nun heißt es: Das Steuermodell soll später beschlossen werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Der gestrige Kabinettsbeschluss zum Jahressteuergesetz hat in Berlin für Aufregung gesorgt. In einem ersten Entwurf war noch die Tarifglättung enthalten, in dem jüngsten Beschluss fehlte sie plötzlich. Mehr dazu finden Sie hier: Gesetzentwurf sorgt für Aufregung

Offenbar hat die Bundesregierung das beliebte Steuermodell aber nicht abgehakt. Stattdessen soll es zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden. Nach Angaben des agrarpolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Gero Hocker, soll die Tarifglättung für die Land- und Forstwirtschaft noch vor der Sommerpause gesetzlich geregelt werden.

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Konrad: Wollen schnellstmöglich Planungssicherheit schaffen

Der Verfahrensweg hat auch organisatorische Gründe, da die Tarifglättung auf diese Weise schneller umgesetzt werden kann als über das Jahressteuergesetz. Laut der stellvertretenden Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad, haben sich die Koalitionsfraktionen bekanntlich vorgenommen, ein Entlastungspaket für die Landwirtschaft zu beschließen. Das Agrarministerium habe mit den anderen Ministeriem vereinbart, dass die sogenannte Tarifermäßigung in der Einkommensteuer nicht wie ursprünglich vorgesehen im Jahressteuergesetz geregelt wird, sondern davon lösgelöst von den Fraktionen vor dem Sommer schon beschlossen werden soll. "Damit soll schnellstmöglich Planungssicherheit für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft geschaffen werden", erläutert Konrad.

Dürr: Die Tarifglättung wird kommen

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr betont: „Die Tarifglättung wird kommen. Wir haben innerhalb der Koalition schwarz auf weiß festgehalten, dass wir die Landwirte bei der Einkommensteuer unterstützen werden. Zurzeit beraten wir innerhalb der Koalition über den schnellstmöglichen Weg, weil das Jahressteuergesetz erst Ende des Jahres beschlossen werden kann. Wichtig ist, dass wir zeitnah Maßnahmen auf den Weg bringen, um die Landwirte zu entlasten.“

Besteht Uneinigkeit in der Koalition?

Die Tarifglättung hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) als Ausgleich für die stufenweise Streichung der Agrardieselrückvergütung ins Spiel gebracht (rund 450 Mio. €/Jahr). Dies soll die Betriebe um etwa 50 Mio. € entlasten.

Dass die Tarifglättung gestern nicht auf den Weg gebracht wurde, sei ein echter Affront gegenüber der Landwirtschaft, so der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Steffen Bilger. Sein Kollege Mathias Middelberg, ebenfalls Vorsitzender der Fraktion ergänzt: „Die sogenannte Tarifglättung war noch im Referentenentwurf von Bundesfinanzminister Lindner enthalten. Offenbar besteht auch in diesem Punkt entgegen den Beteuerungen des Bundesfinanzministers Uneinigkeit innerhalb der Koalition.“

Vorsteuerpauschale soll deutlich sinken

Nicht gestrichen hat die Regierung hingegen die Absenkung der Vorsteuerpauschale von 9 % auf 8,4 %, die direkt mit Verkündung des Gesetzes gelten soll. Vermutlich wird dies erst Ende des Jahres sein. Zum Jahreswechsel will die Ampelkoalition den Wert dann auf 7,8 % abschmelzen (ab dem 1.1.2025). Dieser Eingriff dürfte die Landwirtschaft bis zu 95 Mio. €/Jahr kosten (2025: 80 Mio. €, ab 2026 95 Mio. €).

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