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Senkung der Vorsteuer: Landwirte stehen vor Millionenverlusten

Trotz Einwänden aus der Branche will die Regierung den Vorsteuersatz für Landwirte senken. Auf dem Spiel stehen bis zu 95 Mio. €/Jahr. Nun muss der Bundestag entscheiden.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Jahressteuergesetz nimmt die nächste Hürde. Die Bundesregierung hat ihren Entwurf in den Bundestag eingebracht. Die wohl wichtigste Info für Landwirte: Die Ampelkoalition will nach wie vor den Vorsteuersatz für Landwirte von derzeit 9 % in zwei Schritten auf 7,8 % drücken. Zunächst soll der Satz direkt nach Inkrafttreten des Gesetzes auf 8,4 % fallen, am 1.1.2025 dann auf 7,8 %.

Dieser Eingriff dürfte die Landwirtschaft bis zu 95 Mio. €/Jahr kosten (2025: 80 Mio. €, ab 2026 95 Mio. €).

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Kritik reißt nicht ab

Aus der Branche hatte es bereits im Vorfeld massive Kritik daran gegeben. Die Koalition beruft sich zwar auf eine Berechnung, die sie mittlerweile veröffentlicht hat. Sie finden diese hier: Drucksache 20/11920. Es gibt aber Zweifel an der Richtigkeit der Kalkulation. So dürfen seit ein paar Jahren nur noch Betriebe mit einem Umsatz von maximal 600.000 €/Kalenderjahr pauschalieren. In den Berechnungen sind jedoch Jahre enthalten, in denen diese Vorgabe noch nicht galt.

„Der Deutsche Bauernverband (DBV) weist zudem auf mittlerweile gesunkene Erzeugerpreise hin, die die Regierung nicht berücksichtigt habe. Der DBV kommt in eigenen Berechnungen sogar auf 10,5 %, anstatt 7,8 %. Mehr dazu finden Sie hier: Streit um die Vorsteuer für pauschalierende Landwirte. Zudem ist absehbar, dass wegen eines BFH-Urteils künftig der Verkauf von gebrauchten Maschinen nicht mehr der Pauschalierung unterliegt. Auch das müsste eigentlich in den Berechnungen berücksichtigt werden und dürfte gegen eine zu starke Senkung sprechen.

Die Stellungnahme des Bundesrats zu dem Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist auch noch nicht ausgemacht. Möglicherweise wird dies Ende des Jahres der Fall sein. Für Landwirte hätte das zur Konsequenz, dass Sie innerhalb von wenigen Wochen in ihren Rechnungen mehrfach den Pauschalierungssatz anpassen müssten.

Immerhin ein paar gute Nachrichten

Neben den Einschnitten enthält das Gesetz auch ein paar Erleichterungen:

  • Anpassungen der Kleinunternehmerregelung: Von der Umsatzsteuer sind künftig alle Unternehmer befreit, deren Umsatz im Vorjahr die Grenze von 25.000 € pro Kalenderjahr (bislang 22.000 €) und im laufenden Jahr 100.000 € (bisher 50.000 Euro) nicht überschreitet. Allerdings: Während bislang eine Prognose des Jahresumsatzes genügte und ein Überschreiten der Grenze nicht automatisch den Verlust der Steuerbefreiung zur Folge hatte, gilt künftig: Übersteigt der Umsatz 100.000 €, ist die Kleinunternehmerregelung nicht mehr anwendbar. Bis zu diesem Zeitpunkt erzielte Umsätze bleiben jedoch steuerfrei.

  • Hobbybrauer: Künftig dürfen Sie bis zu fünf Hektoliter Bier pro Jahr steuerfrei produzieren. Bislang lag die Grenze bei zwei Hektoliter.

  • Mobilitätspauschale: Für Ihre Mitarbeiter sollen Sie außerdem künftig Mobilitätsbudgets in Anspruch nehmen können. Arbeitgeber können demnach künftig ihren Mitarbeitern ein Mobilitätsbudget von bis zu 2.400 €/Jahr als Zusatz zu ihrem Lohn gewähren und dieses pauschal mit 25 % versteuern.

  • Stromspeicher: Auch für Stromspeicher will die Bundesregierung die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessern. So sollen bei der Gewerbesteuer künftig Regelungen analog zu Windkraft- und Solaranlagen gelten. Es sollen „die Standortgemeinden der Energiespeicheranlagen in angemessener Weise am Gewerbesteueraufkommen der Anlagenbetreiber“ beteiligt werden. Das soll die Akzeptanz für solche Anlagen vor Ort schaffen. Die Unterscheidung von Grün- und Graustrom kann dabei aus Sicht der Bundesregierung „für die gewerbesteuerrechtliche Behandlung von Speicherprojekten kein taugliches Abgrenzungskriterium sein“.

Insgesamt rechnet die Bundesregierung damit, dass die beabsichtigten Änderungen in den Jahren 2024 und 2025 zu Steuermindereinnahmen für den Fiskus führen. 2026 dürfte ein Plus von mehr als einer halben Milliarde Euro stehen, 2027 und 2028 wieder ein Minus von jeweils 115 Mio. €.

 

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