Wenn Sie Beifahrer in Ihrem Traktor mitfahren lassen, sollten Sie sich Ihrer Aufsichtspflicht bewusst sein. Das Sicherheitskonzept in Traktoren ist streng geregelt und greift nur beim entsprechenden Einhalten der Sicherheitsvorschriften (Anschnallen, Füße auf den Boden, Tür schließen).
Der Beifahrersitz entspricht dabei nicht den Sicherheitsansprüchen des Fahrersitzes und ist ausschließlich für erwachsene Fahrer ausgelegt. Für die Mitnahme von Kindern werden keine vom Hersteller geprüften Angebote zur Verfügung gestellt. Dennoch werden Kinder häufig in Traktoren mitgenommen und Landwirte bewegen sich in einer Grauzone.
Die Beachtung des Sicherheitskonzeptes und eine Einweisung der Beifahrer hat im Schadensfall auch versicherungstechnische Auswirkungen. Lesen Sie hier, welche rechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekte zu beachten sind, damit Sie im Schadensfall abgesichert sind.
Beachten Sie das vorgegebene Sicherheitskonzept, wenn Sie Beifahrer mitnehmen
Die Rechtsgrundlage und Vorschriftenlage unterscheidet zwischen großen Landmaschinen und Traktoren. Welche Sicherheitsaspekte Sie als Betriebsleiter beachten müssen, und welche Versicherungsansprüche entstehen, erklärt die Berufsgenossenschaft SVLFG und der TÜV Nord:
Die Bereitstellung von Beifahrersitzen mit einem vergleichbaren Sicherheitskonzept wie der Fahrersitz ist nur schwer in der Praxis umsetzbar. Auch ein Angebot an passenden Kindersitzen ist Mangelware. Warum Landmaschinenhersteller rechtliche Fallen befürchten, lesen Sie hier:
Die Beifahrerwahl ist kein Kinderspiel
Das Sicherheitskonzept innerhalb der Fahrerkabine von Traktoren ist herstellerübergreifend streng geregelt. Dennoch gilt es zu beachten, dass nur erwachsene Beifahrer sicher auf dem Beifahrersitz mitfahren können. Die die Mitnahme von Kindern ist dabei landwirtschaftlicher Alltag. Warum Landmaschinenhersteller keine Kindersitze anbieten und was Sie als Fahrer beachten müssen, lesen Sie hier:
Die Mitnahme von Kindern in Traktoren und Landmaschinen ist keine Seltenheit. Insbesondere in der Erntezeit fahren der kleine Nachwuchs oder die Nachbarskinder gerne auf dem Schlepper mit. Was Sie dabei beachten müssen, erklären unsere Experten.