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Erntehelfer & Co.
Steuerfalle: Mitarbeiter als Erntehelfer in mehreren Betrieben einsetzen
Für Erntehelfer fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Einige Landwirte setzen ihre Mitarbeiter daher zur Ernte in verschiedenen Betrieben ein. Das Hin und Her hat jedoch Grenzen.
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