Frage:
Was bedeutet die Ersatzversorgung für den Landwirt?
Antwort:
Einen gesetzlichen Anspruch auf die Ersatzversorgung haben grundsätzlich alle Letztverbraucher, sofern sie in der Niederspannung (Strom) oder Niederdruck (Gas) beliefert werden. Die Ersatzversorgung greift, wenn dem Kunden kein Stromliefervertrag zugeordnet werden kann oder der aktuelle Lieferant das Recht der Netznutzung verliert.
Grundsätzlich ist die Belieferung in der Ersatzversorgung auf maximal drei Monate beschränkt und es gelten keine Kündigungsfristen. Für die Zeit nach der Ersatzversorgung muss der Kunde sich unbedingt um eine Anschlusslösung kümmern, sprich einen Liefervertrag (Strom oder Erdgas) mit einem Versorger abschließen. Für eine Anschlusslösung ist es immer auch von Vorteil beim Grundversorger selbst nach einem Angebot zu fragen.
Unser Experte:
Raphael Haug, Landenergie, Maschinenringe Deutschland