Dauerregen und Überschwemmung: Welche Folgeschäden sind versichert?
Viele Flächen stehen mal wieder unter Wasser. Betroffene Landwirte fragen sich, ob es Versicherungsschutz für Folgeschäden gibt bzw. ob solche Schäden überhaupt versicherbar sind.
Dieser Beitrag ist zuerst erschienen im Januar 2024.
Äcker und Grünland sind in weiten Teilen des Landes wegen Dauerregen vernässt. Die überfluteten Acker- und Grünlandflächen werden wohl nicht so schnell abtrocknen. Die Sorge ist, dass überflutete Ackerkulturen die Überschwemmung nicht überstehen und die Pflanzen ersticken. Auf Grünland sorgen auch Treibgut für Probleme sowie An- und Abspülungen von Erde.
Folgeschäden, z.B. an den überschwemmten Kulturen, sind aber in der Regel nicht versichert und auch nicht versicherbar. Denn die meisten Mehrgefahrenversicherer bieten zwar eine Absicherung gegen Starkregen und u.U. auch gegen stehendes Wasser als Folge des Starkregens an. Um Versicherungsschutz zu genießen, müssen aber bestimmte Niederschlagsmengen, z.B. von 50 mm innerhalb eines Tages, überschritten werden. In Einzelfällen zählt auch die Niederschlagsmenge innerhalb einer Viertelstunde.
Starkregen oder Dauerregen?
Die Voraussetzungen für entsprechenden Schadenersatz sind bei den derzeitigen Hochwasserereignissen in der Regel nicht gegeben, denn diese sind weniger durch Starkregen sondern durch einen lang anhaltenden Dauerregen entstanden. Im Übrigen, so Versicherungsberater Burkhard Fry von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, müsste auch bei Starkregen auch geklärt werden, ob der Versicherungszeitraum passt.
Dauerregen bzw. stehendes Wasser aufgrund von Dauerregen ist nicht versicherbar. Im Einzelfall versicherbar ist ggf. das Ersticken der Pflanzen. Außerdem gibt es einzelne Indexpolicen, die neben Trockenheit auch Nässe versichern.
Was für Gebäude gilt
Durchaus ein Thema sind die großen Überschwemmungen für die Elementarversicherung der Gebäude, so Burkhard Fry. Landwirte haben, wenn überhaupt, aber meist nur Wohngebäude, ggf. Hausrat gegen Elementarschäden abgesichert, Wirtschaftsgebäude und Inventar eher selten.
Im Schadenfall wichtig: Sind Elementarschäden allgemein oder einzeln versichert? Wenn einzeln, welche? Die Versicherer unterscheiden genau zwischen z. B. Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau – und schauen im Ernstfall genau hin. Ebenso zählt: die Mitversicherung von Abbruch- und Aufräumarbeiten, grober Fahrlässigkeit und Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen. Wichtig ist auch eine Betriebsunterbrechungspolice, die Elementarschäden einschließt. Nur dann bekommen Landwirte die nach einem Schaden oft sehr hohen Ertragsausfälle ersetzt.
Bei (Neu)Abschluss einer Police zählen Lage, Risiko und Prämien. Allerdings: Viele Höfe in den Überschwemmungsgebieten seien oft gar nicht versicherbar. Fragen Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach, diese haben Zugriff auf die entsprechenden Hochwasserkulissen.
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Dieser Beitrag ist zuerst erschienen im Januar 2024.
Äcker und Grünland sind in weiten Teilen des Landes wegen Dauerregen vernässt. Die überfluteten Acker- und Grünlandflächen werden wohl nicht so schnell abtrocknen. Die Sorge ist, dass überflutete Ackerkulturen die Überschwemmung nicht überstehen und die Pflanzen ersticken. Auf Grünland sorgen auch Treibgut für Probleme sowie An- und Abspülungen von Erde.
Folgeschäden, z.B. an den überschwemmten Kulturen, sind aber in der Regel nicht versichert und auch nicht versicherbar. Denn die meisten Mehrgefahrenversicherer bieten zwar eine Absicherung gegen Starkregen und u.U. auch gegen stehendes Wasser als Folge des Starkregens an. Um Versicherungsschutz zu genießen, müssen aber bestimmte Niederschlagsmengen, z.B. von 50 mm innerhalb eines Tages, überschritten werden. In Einzelfällen zählt auch die Niederschlagsmenge innerhalb einer Viertelstunde.
Starkregen oder Dauerregen?
Die Voraussetzungen für entsprechenden Schadenersatz sind bei den derzeitigen Hochwasserereignissen in der Regel nicht gegeben, denn diese sind weniger durch Starkregen sondern durch einen lang anhaltenden Dauerregen entstanden. Im Übrigen, so Versicherungsberater Burkhard Fry von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, müsste auch bei Starkregen auch geklärt werden, ob der Versicherungszeitraum passt.
Dauerregen bzw. stehendes Wasser aufgrund von Dauerregen ist nicht versicherbar. Im Einzelfall versicherbar ist ggf. das Ersticken der Pflanzen. Außerdem gibt es einzelne Indexpolicen, die neben Trockenheit auch Nässe versichern.
Was für Gebäude gilt
Durchaus ein Thema sind die großen Überschwemmungen für die Elementarversicherung der Gebäude, so Burkhard Fry. Landwirte haben, wenn überhaupt, aber meist nur Wohngebäude, ggf. Hausrat gegen Elementarschäden abgesichert, Wirtschaftsgebäude und Inventar eher selten.
Im Schadenfall wichtig: Sind Elementarschäden allgemein oder einzeln versichert? Wenn einzeln, welche? Die Versicherer unterscheiden genau zwischen z. B. Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau – und schauen im Ernstfall genau hin. Ebenso zählt: die Mitversicherung von Abbruch- und Aufräumarbeiten, grober Fahrlässigkeit und Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen. Wichtig ist auch eine Betriebsunterbrechungspolice, die Elementarschäden einschließt. Nur dann bekommen Landwirte die nach einem Schaden oft sehr hohen Ertragsausfälle ersetzt.
Bei (Neu)Abschluss einer Police zählen Lage, Risiko und Prämien. Allerdings: Viele Höfe in den Überschwemmungsgebieten seien oft gar nicht versicherbar. Fragen Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach, diese haben Zugriff auf die entsprechenden Hochwasserkulissen.