Frage:
Ich habe mehrfach gehört, dass Windkraftanlagen umgestürzt sind. Auch ich habe an einer meiner Flächen eine Anlage stehen. Was ist, wenn diese auf meine Ackerfläche stürzt? Wer haftet dann? Wie wird der Wertverlust meiner Ackerfläche berechnet und was muss ich beachten?
Antwort:
Grundsätzlich ist der Verursacher des Schadens verpflichtet, den Schaden zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand der Ackerfläche wiederherzustellen. Ansprechpartner ist immer der Betreiber der Anlage.
Erst wenn die Sanierung der Fläche durch den Verursacher des Schadens abgeschlossen ist, können Sie prüfen lassen, ob ein langfristiger Wertverlust entstanden ist und wie hoch dieser gegebenenfalls ist. Bevor Sie nach der Rückgabe der Fläche diese wieder in Bewirtschaftung nehmen, sollten Sie einen Sachverständigen für Bodenkunde beauftragen. Dieser kann die Qualität der sanierten Fläche untersuchen und einen möglichen Wertverlust beziffern.
Wichtig: Führen Sie keinerlei ackerbauliche oder sonstige Maßnahmen, wie Düngung, Pflanzenschutz, Ernte auf der Fläche durch, bis diese vollständig saniert ist. Es ist davon auszugehen, dass die untere Naturschutzbehörde des Landkreises eingeschaltet wird. Diese wird Maßnahmen anordnen, die eine Verunreinigung von Grundwasser und Boden vermeiden bzw. beseitigen sollen. Diese, sowie alle Maßnahmen, die notwendig sind, um den ursprünglichen Zustand der Fläche wiederherzustellen, sind vom Verursacher des Schadens durchzuführen. Hierzu dürfte er entsprechende Fachfirmen beauftragen.
Dokumentieren Sie alle Arbeiten, die auf der betroffenen Fläche durchgeführt werden. Sie können dafür auch einen Sachverständigen beauftragen. Insbesondere, wenn die Arbeiten umfangreich sind, zum Beispiel durch Bodenaustausch oder wenn sich die Arbeiten über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Dokumentieren Sie auch Ihren eigenen zeitlichen Aufwand in der Sache. Sollte sich ein Konflikt mit dem Schadensverursacher oder dessen Versicherung abzeichnen, nehmen Sie rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch.
Zu dem Schaden, der Ihnen durch die Havarie entsteht, können folgende Punkte gehören:
- Ernteausfall im Jahr der Havarie,
- Ernteausfälle oder Mindererträge in den Folgejahren,
- Mehraufwand bei der Bewirtschaftung der Restfläche,
- Wertminderung der Ackerfläche,
- Aufwand von Sachverständigen und/oder
- eigener Zeitaufwand.
Unser Experte: Dr. Egon Janssen, Sachverständiger Bodenkunde, Bodenschutz, Gillersheim, Nds., gutachterdrjanssen.jimdo.com
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