Der Bundestagsausschuss für Energie und Klimaschutz hat sich heute mit einem Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts befasst, der temporäre Energie-Erzeugungsüberschüsse vermeiden soll. Die Solar- und Speicherbranche empfiehlt, den Gesetzentwurf noch vor der Bundestagswahl zu beschließen, trotz der für sie damit zum Teil verbundenen Einschränkungen.
Der Entwurf enthalte sinnvolle Regelungen, damit Solarstromanlagen kurzfristig klare Regeln erhalten für einen noch höheren Beitrag zur Systemsicherheit und zur Marktintegration. Zugleich würden damit die Netzbetreiber in die Lage versetzt, ihren Verpflichtungen zur sicheren Steuerung von Solaranlagen nachzukommen und der Speicherausbau befördert.
Bessere Reaktion auf Marktsignale
Der Photovoltaik-Zubau hat sich zuletzt auf dem gesetzlich verankerten Zielpfad zu einem klimaneutralen Stromsystem befunden, mit all seinen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteilen. Im Jahr 2024 wurden neue Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von rund 17 GW in Betrieb genommen. Insgesamt sind Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 100 GW in Deutschland installiert, die 2024 rund 14 Prozent des heimischen Strombedarfs deckten.
„Mit dem erfolgreichen Zubau der Photovoltaik wird diese zukünftig immer häufiger auch zur tragenden Säule im Strommarkt“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft. „Als tragende Säule kann sie – gerade in Verbindung mit Speichern – auch mehr Verantwortung tragen, sich künftig noch systemdienlicher verhalten und aktiver auf Marktsignale reagieren.“
Der Bundesverband Solarwirtschaft appelliert daher an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die „in weiten Teilen sachgerechten Gesetzesänderungen noch vor der Bundestagswahl zu verabschieden. Denn die Veränderungen dienen auch dazu, die hohe gesellschaftliche und parteiübergreifende Unterstützung für den weiteren starken Ausbau der Solarenergie zu erhalten“, sagt Körnig.
Die vorgesehenen Maßnahmen würden den weiter notwendigen starken Photovoltaik-Zubau der nächsten Monate erfassen und die Systemintegration von kleinen Photovoltaikanlagen voranbringen. Die Novelle könnte wetterabhängige Erzeugungsspitzen und Einspeisespitzen erneuerbarer Energien in Zeiten geringen Stromverbrauchs, z. B. an Feiertagen, dämpfen und damit nicht zuletzt die Fördereffizienz erhöhen.
Anreize auch für Batteriespeicher
Der Verband, der die Interessen von rund 1.300 Solar- und Speicherunternehmen vertritt, begrüßt insbesondere, dass dafür Anreize für eine systemdienliche und flexiblere Nutzung von Batteriespeichern geschaffen werden sollen. Hierdurch könnten Speicher ihr volles Potenzial zur Systemintegration der Photovoltaik ausschöpfen. Unter den richtigen Rahmenbedingungen könnten sich laut einer aktuellen Marktanalyse von Enervis die Großspeicherkapazitäten in den nächsten zwei Jahren verdoppeln.
Im Falle einer angemessenen Kompensation sei nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft auch der geplante Wegfall der Förderung zu Zeiten negativer Börsenstrompreise für künftige Solaranlagen-Betreiber tragbar.
Zu den im Gesetzesentwurf vorgesehenen Maßnahmen zählt darüber hinaus die Schaffung von massentauglichen Prozessen in der Direktvermarktung, um diese auch für kleinere Solarstromanlagen bezahlbar und leichter handhabbar zu machen.
Kritik an Smart Meter-Vorschlägen
Kritisch sieht die Solarwirtschaft hingegen die vorgeschlagene Anhebung der Preisobergrenzen für intelligente Messysteme, sogenannte Smart Meter. Diese würden einseitig Betreibern von kleinen Solarstromanlagen belasten, während der Nutzen und die Notwendigkeit primär aus dem Netzbetrieb herrühre.
Ähnlich sieht es auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne): Die aktuell vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) vorgesehenen gesetzlichen Neuregelungen im Messstellenbetriebsgesetz (MsBG) würden nach Ansicht des bne den Rollout von Smart Metern erneut ausbremsen. „Die neuen Regeln würden den Smart Meter-Rollout einfach nur verteuern. Denn die jetzt vorgelegten Änderungen entlassen die grundzuständigen Messstellenbetreiber – das sind zumeist die Netzbetreiber – aus der Verantwortung für ein funktionierendes Stromsystem. Gleichzeitig sollen sie mehr Geld erhalten, was völlig inakzeptabel ist“, sagt Robert Busch, Geschäftsführer beim bne, anlässlich der Anhörung zur Novellierung des EnWG und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Bundestag.
Die Digitalisierung könne nur durch Entschlackung und Freisetzung des wettbewerblichen Rollouts noch gelingen. „Das Abwarten und die Verschlimmerung der Regelungen der schläfrigen Zuteilung durch träge Netzbetreiber gefährdet hingegen die Energiewende“, kritisiert er.
Auch gute Vorschläge im Entwurf
Im Gegensatz zu den Änderungen im EnWG zu Smart Metern bewertet der bne die sonstigen in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Neuerungen im EnWG und EEG positiv. „Die vorgesehene Umsetzung der flexiblen Netzanschlussvereinbarungen ist sinnvoll, weil dadurch Konflikte um Netzanknüpfungspunkte reduziert werden“, sagte Busch.
Auch die geplante Einführung eines Pauschalmodells bei PV-Anlagen bis 30 kW begrüßte er, weil die Vermarktung von Kleinanlagen dadurch wesentlich erleichtert wird. Denn dann ist eine Abgrenzung von Grün- und Graustrommengen nicht mehr nötig, wenn ein Speicher im Netz vermarktet wird.
„Die ideale Lösung wäre, dass die problematischen Regelungen zur Digitalisierung entfallen, während die sinnvollen Lösungen zum EEG beibehalten werden. Trotz der Unsicherheiten bei der Mehrheitsbeschaffung hoffen wir auf wohlwollende und konstruktive Arbeit der sich um Stimmen bewerbenden politischen Kräfte“, sagte Busch.