Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag zur formalen Anerkennung der Agroforstwirtschaft als landwirtschaftliches Anbausystem vorgelegt. Darin fordern die Abgeordneten unter anderem, eine einheitliche, rechtlich verbindliche Definition festzusetzen und so Planungssicherheit für Betriebe herzustellen. Außerdem sollen Agroforstsysteme mittelfristig in die Bundesförderung Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) aufgenommen werden. Bei der Agroforstwirtschaft handele es sich laut Antragsteller um eine landwirtschaftliche Landnutzungsform, die mehrjährige Kulturen wie Bäume und Sträucher auf landwirtschaftlicher Fläche integriert.
Rechtliche Definition fehlt
Wie es in dem Antrag weiter heißt, können außer Streuobst- und Kurzumtriebsplantagen (KUP) Agroforstsysteme in Deutschland kaum gefördert werden. Hauptgrund dafür sei das Fehlen einer rechtlich verbindlichen Definition für Agroforstsystemen bzw. einer mangelnden eigenständigen Förderkategorie. Auf EU-Ebene sind Fördermöglichkeiten vorgesehen, welche in Deutschland bisher nicht umgesetzt wurden. Damit kommt es zu Benachteiligungen von Agroforstsystem im Vergleich zu anderen ackerbaulichen Kulturen beispielsweise durch den Verlust der Direktzahlungen bei der Anlage von Gehölzstreifen zur Wertholzerzeugung. Weiter würden Anreize und Unterstützung zur Anlage und flächendeckenden Etablierung von Agroforstsystemen fehlen.
Bessere Vermarktung der Produkte
Die Grünen wollen u.a. erreichen, dass in Kooperation mit den Bundesländern sowohl regionale als auch bundesweite Netzwerke und Zusammenschlüsse von Modellbetrieben, Praktiker und Erzeuger unterstützt und gefördert werden, um den Informations- und Erfahrungsaustausch hinsichtlich Erzeugung, Vermarktung und Verarbeitung von Früchten, Nüssen, Energieholz und anderen Erzeugnissen aus Agroforstsystemen zu stärken.
Den Antrag können Sie hier als pdf herunterladen.