Die Solarausschreibung für Freiflächenanlagen und für Solaranlagen die auf, an oder in baulichen Anlagen errichtet werden, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind, (Solaranlagen des ersten Segments) zum Gebotstermin 1. März 2022 ist trotz der deutlichen Anhebung des Ausschreibungsvolumens erneut überzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 1.108 MW wurden 209 Gebote mit einem Volumen von 1.116 MW eingereicht. 201 Gebote mit einem Umfang von 1.084 MW konnten bezuschlagt werden.
Bayern vor Rheinland-Pfalz
Regional betrachtet entfällt das weitaus größte bezuschlagte Volumen auf Gebote mit Standorten in Bayern (488 MW, 106 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Rheinland-Pfalz (223 MW, 19 Gebote), Mecklenburg-Vorpommern (67 MW, 10 Zuschläge) und dem Saarland (66 MW, 16 Zuschläge). Die meisten Zuschläge für Acker- oder Grünlandflächen gingen an Gebote für Flächen in Bayern (366 MW, 66 Zuschläge).
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,05 ct/kWh und 5,55 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 5,19 ct/kWh und damit über dem Wert der Vorrunde (5,00 ct/kWh).
Acht Gebote mussten aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Informationen zu den weiteren Verfahrensschritten zur Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments zum Gebotstermin 1. März 2022 finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen22-1