Am Freitag (14. Februar) hat der Bundesrat das von der Bundesregierung beschlossene Energiepaket durchgewunken. Dazu zählt neben dem Gesetz zur Vermeidung von Solarspitzen auch das Biomassepaket für die künftige Förderung von flexiblen Biogasanlagen. „Mit diesem Energiepaket zeigen Union, SPD und Grüne, dass Mehrheiten aus der Mitte im Interesse unseres Landes möglich sind. Es ist erfreulich, dass die wichtigen zeitkritischen Vorhaben zum Ende der Legislaturperiode noch zusammengeschnürt werden konnten“, sagt Energiewendeminister Tobias Goldschmidt aus Schleswig-Holstein. „Die erneuerbaren Energien sind erwachsen geworden. Wie im echten Leben gehört dazu auch, mehr Verantwortung zu übernehmen - in diesem Fall für das Energiesystem aus Angebot und Nachfrage sowie die Auslastung der Netze“, meint der Minister.
Das gelte zum Beispiel für Photovoltaik: „Wenn mittags sehr viel Solarstrom produziert wird und die Netze voll sind, werden Photovoltaikanlagen künftig etwas weniger einspeisen als bisher. Außerdem wird bei negativen Strompreisen in Zukunft keine Förderung mehr gezahlt. Das ist ein wichtiger Schritt hin zur Systemverantwortung.“
Das Biomassepaket
Mit dem Biomassepaket bekommt der Bereich der Bioenergie laut Goldschmidt die lange versprochene Perspektive. „Bioenergie wird künftig eine Lücke schließen und gezielt dann liefern, wenn weder der Wind weht noch die Sonne scheint. Damit die Bioenergie auch in Zukunft Schwankungen ausgleichen kann, vermeiden wir drohende Stilllegungen und erhöhen die Ausschreibungsvolumina.“
Bevorzugt würden dabei Anlagen mit Wärmenetzen. Das sei eine gute Nachricht für die Betreiber – und für die Wärmewende. „Die Bioenergie wird künftig zwei bedeutende Rollen im Energiemarkt übernehmen: Stromlückenfüller und Wärmewendeermöglicher“, prognostiziert Goldschmidt.
Aber er hat auch Forderungen an die neue Regierung:
Das Kohlendioxid-Speicher- und Transportgesetz, auf das Unternehmen bereits sehnlich warten, müsste umgesetzt werden.
Zum Strommarktdesign fordert Goldschmidt eine Aufteilung in mehrere Stromgebotszonen. „Ich halte es nicht für zukunftsweisend, sollte in Deutschland weiterhin eine einzige Stromgebotszone gelten, in der Markt und Physik zunehmend auseinanderfallen.“
Forderungen der Bioenergiebranche
Die Bioenergiebranche hat zehn zentrale Empfehlungen für die nächste Legislaturperiode vorgestellt und bietet so konkrete Lösungsvorschläge für drängende Herausforderungen unserer Zeit. Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), getragen vom Bundesverband Bioenergie e. V. (BBE), dem Deutschen Bauernverband e. V. (DBV), dem Fachverband Biogas e. V. (FvB) und dem Fachverband Holzenergie (FVH), appelliert an die neue Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für die Nutzung und den Ausbau der Bioenergie zu verbessern. Ziel sei es, kostengünstig und umweltschonend eine sichere Energieversorgung zu gewährleisten, den Klimaschutz voranzutreiben und die Wettbewerbsfähigkeit sowie den ländlichen Raum nachhaltig zu stärken. Als Problemlöser hebt die Bioenergie dort Zielkonflikte auf, wo andere Technologien an ihre Grenzen kommen.
Unter anderem schlagen die Verbände Nachbesserungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, um die energiewirtschaftliche Weiterentwicklung mit der Sicherung der Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen und Holzheizkraftwerken in Einklang zu bringen. „Mit dem im Januar vom Bundestag verabschiedeten „Biomassepaket“ wurden im EEG zwar wichtige Verbesserungen für die Strom- und Wärmeerzeugung aus Biogas und Holzenergie vorgenommen, doch wurden gleichzeitig ambitionierte Anforderungen an den Anlagenbetrieb eingeführt, die zum Teil zu kurzfristig greifen und für manche Anlagen ohne einen Übergangszeitraum nicht umsetzbar sind oder zum Teil auch über das Ziel hinausschießen“, erklärt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. Weitere Forderungen:
Übergangsregeln für bestehende Anlagen, deren EEG-Vergütung bereits 2025 oder 2026 ausläuft,
Verbesserungen für Kleinanlagen, güllebetonte Biogasanlagen und wärmegeführte Anlagen,
Anhebung der EEG-Ausschreibungsvolumina für die Jahre ab 2027,
Wegfall unsinniger Diskriminierung bestimmter Substraten durch den erneut abgesenkten Maisdeckel.
Abgleich aller Gesetzestexte nötig
Darüber hinaus sei die Bioenergie Garant einer kosteneffizienten und sozial akzeptierten Energie- und Wärmewende. „Unverzichtbar ist die Verankerung eines Level-Playing-Field Ansatzes beim Klimaschutz in allen zukünftigen Gesetzestexten. Eine einseitige Priorisierung von Elektrolyse-Wasserstoff oder Diskriminierung von Holzenergie und Biogas, zum Beispiel bei regulatorischen Anforderungen, Anreizsystemen, der kommunalen Wärmeplanung oder beispielsweise in den Förderprogrammen für Wärmenetze oder industrielle Prozesswärme, darf es nicht geben,“ mahnt Rostek an.
Zudem dürfte nicht vergessen werden, dass die Bioenergie nach wie vor ein gewaltiger Innovations- und Jobmotor im ländlichen Raum sei und so heimische Wertschöpfung und Arbeitsplätze sichert. „Es braucht von der nächsten Bundesregierung nicht nur ein klares politisches Bekenntnis zur Holzenergie, zu Biogas und Biokraftstoffen als essenzielle erneuerbare Energien, sondern auch ein aktives und wirkungsvolles Handeln gegen Betrug bei Importen und ausländischen Klimaschutzprojekten! Betrugsfälle müssen konsequent aufgeklärt und der entgangene Klimaschutz nachgeholt werden,“ schließt Rostek.
Die 10 Empfehlungen der Bioenergiebranche sind auf der Webseite des HBB unter folgendem Link zu finden.