Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat sein „Bundesprogramm Energieeffizienz“ weiterentwickelt: Von einem betrieblichen Energieeinsparprogramm zu einem energiebezogenen CO₂-Einsparprogramm. Konkret orientiert sich die Förderung jetzt ausschließlich an den CO₂-Emmissionen aus der Energienutzung. Das rückt auch erneuerbare Energieträger sowie mobile Maschinen und Geräte in den Fokus der Förderung. Damit kann nun die ganze Bandbreite klimafreundlicher Energienutzung und -erzeugung in landwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Betrieben abgedeckt werden.
Bundesministerin Julia Klöckner informiert, dass Anträge auf Beratungsförderung ab sofort bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter www.ble.de/energieeffizienz gestellt werden können. Anträge zur investiven Förderung sind ab dem 1. November 2020 möglich. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion einschließlich des Gartenbaus und zum Förderbereich Wissenstransfer auch die entsprechenden Einrichtungen.
Mehr Geld für die Förderung
Seit dem 1. Januar 2020 wird das Bundesprogramm aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) der Bundesregierung finanziert. Zugleich wurde die Mittelausstattung deutlich erhöht: In der mittelfristigen Finanzplanung 2020 bis 2023 sind insgesamt 156 Millionen Euro vorgesehen. Das Programm soll aber auch darüber hinaus fortgesetzt werden.
Das neue Bundesprogramm ist Teil der zehn Maßnahmen des Bundeslandwirtschaftsministeriums im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050. Es trägt zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Klimaschutzgesetz bei, den jährlichen Treibhausgasausstoß in der Landwirtschaft bis 2030 gegenüber 2014 um insgesamt 14 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente zu reduzieren. Die Steigerung der Energieeffizienz und die CO2-Einsparung aus der Energienutzung in Landwirtschaft und Gartenbau haben ein Minderungspotential von bis zu 1,5 Millionen Tonnen CO₂ jährlich.