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Bürokratiemonster bremst die Energiewende

Fast täglich berichten Leser von unglaublichen Geschichten über den Bürokratiewahn, wenn sie erneuerbare Energie erzeugen wollen. Die Bundesregierung muss dringend gegensteuern, meint Hinrich Neumann.

Lesezeit: 3 Minuten

Nicht fehlendes Geld, schwache Stromleitungen, Lieferengpässe oder Fachkräftemangel sind die Bremser der Energiewende. Nein, es ist die Bürokratie. Diese Aussage wiederholen Wissenschaftler, Hersteller oder Betreiber immer häufiger – zuletzt die unglaubliche Schilderung eines Fachberaters zu fünfstelligen Strafzahlungen schon bei kleinen Meldeverstößen.

Auch bei der sechstägigen Energiewende-Tour Anfang Mai nach Brüssel äußerte jeder der besuchten Anlagenbetreiber oder Firmenchefs, dass unnötige Genehmigungsauflagen, Meldepflichten oder unsinnig erscheinende Dokumentationen den Ausbau der erneuerbaren Energien bremsen. Fast könnte man meinen, mit jedem Megawatt neuer Leistung an erneuerbaren Energien mindestens ein Paragraph dazukommt. Hatte das EEG 2000 noch zwölf Paragraphen, sind es in der Fassung von 2023 bereits über 100.

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Statt Chancen bieten sie den Betreibern häufig Hürden: Erweiterungen von Anlagen, innovative Kombinationen mit Batterien oder Elektrolyseuren oder der Umstieg auf nachhaltige Rohstoffe in Biogasanlagen sind nicht möglich, weil irgendeine Verordnung dagegen spricht. Schon kleine Nachgenehmigungen dauern Jahre. Nichts ist mehr zu spüren von der vielbeschworenen „Deutschlandgeschwindigkeit“, die es in der Gaskrise zum Bau von neuen (und, wie man heute weiß, völlig überdimensionierten und unnötigen) LNG-Terminals gab. Der Verkauf von gebrauchten Windenergieanlagen kann dabei mangels Transportgenehmigung genauso scheitern wie der Bau von innovativen Solaranlagen auf Baggerseen, weil der Betreiber neuerdings einen fachlich nicht zu begründenden Sicherheitsabstand von 40 m zum Ufer einhalten muss. Betreiber kleiner Solaranlagen müssen einen an Zumutung grenzenden Spießrutenlauf von Anträgen, Meldungen und Anfragen durchlaufen, bei dem man niemanden verdenken kann, wenn er auf die Investition verzichtet. Oder vermeintliche Erleichterungen für die Güllevergärung im Solarpaket entpuppen sich als betriebswirtschaftliche Falle – weil wieder völlig unnötige neue Hürden geschaffen werden.

Was noch dazu kommt: Es gibt viele Studien, wissenschaftliche Untersuchungen und technischen Fortschritt, die bei der Gesetzgebung ignoriert werden. Das führt beispielsweise bei der Windenergie zu hohen Auflagen beim Artenschutz oder beim Netzzugang zu Einschränkungen, weil die Leistung von Wind-, Solar- und Biogasanlagen stumpf aufsummiert wird. Dabei steht schon lange fest, dass die Technologien fast nie zeitgleich produzieren und man den Netzzugang viel effizienter nutzen könnte.

Die Energiewende könnte schneller, kostengünstiger und netzverträglicher ablaufen, wenn es nicht so viele Hürden gäbe. Statt neuer Fördermittel, Beihilfen und Programme sollte die Bundesregierung daher zunächst den Paragraphendschungel lichten. Und sich immer vor Augen führen: Jeder Investor, der Geld in die Energiewende stecken will und damit hilft, die Energieziele zu erreichen und die Volkswirtschaft unabhängiger von Energieimporten zu machen, sollte doch begrüßt und nicht mit Paragraphen und Strafandrohungen abgeschreckt werden. Und genauso sollte die Regierung Firmen, die erneuerbare Energien nutzen und damit die Energiekosten senken wollen, fördern und nicht frustrieren.  

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