Für die geltende Richtlinie des Bundesprogramms Energieeffizienz sind bisher insgesamt über 1.000 Anträge auf Förderungen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingegangen. Auf den Förderbereich der Einzelmaßnahmen entfallen davon fast 850 Anträge. Rund drei Viertel der beantragten Fördermaßnahmen stellt die Nachrüstung von Reifendruckregelanlagen an landwirtschaftlichen Maschinen dar.
Ab 27.01. keine Förderung mehr
Um alle Förderbereiche des Bundesprogramms gleichermaßen berücksichtigen zu können und deren CO2-Einsparpotenzial zu heben, wird die Förderung für die Einzelmaßnahme „Automatische Reifendruckregelanlage“ nach Nr. 3.1 h) zunächst ab dem 26. Januar 2021um 23:59 Uhr ausgesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine elektronische Antragstellung möglich (Ausschlussfrist). Die nachfolgende Übermittlung des unterzeichneten Antragsdokuments an die BLE muss anschließend unverzüglich erfolgen.
Das Aussetzen der Förderung betrifft nur die genannte Einzelmaßnahme. Für alle anderen Fördermaßnahmen des Bundesprogramms Energieeffizienz ist die Antragstellung weiterhin möglich.
Weitere Informationen: www.ble.de/energieeffizienz