Der vorliegende Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz weicht vom Ausstiegspfad für Braunkohlekraftwerke ab, den die im Jahr 2018 eingesetzte „Kohlekommission“ erarbeitet hat. Ds sorge für zusätzliche CO2-Emmissionen von mehr als 130 Millionen Tonnen, beklagt die Bundestagsfraktion der Grünen. Darüber hinaus regele der Gesetzentwurf nicht nachvollziehbar, wie die frei werdenden Emissionszertifikate aus dem europäischen Emissionshandelssystem (ETS) gelöscht werden sollen. Die zusätzlichen Auswirkungen durch Mehremissionen auf das Klima blieben nach Ansicht der Grünen somit unklar. Die Bundestagsfraktion wollte daher von der Bundesregierung wissen, inwieweit sich mit dem geplanten Gesetz die Klimaziele erreichen lassen.
"Maßnahmen reichen aus"
In ihrer Antwort macht die Bundesregierung klar, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichen, um die Ziele zu erreichen. Die Bundesregierung werde kontinuierlich evaluieren, ob die erzielten Treibhausgasminderungen den Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes entsprechen. Sollte sich eine Zielverfehlung in Sektoren einstellen, werde die Regierung entsprechend nachsteuern.
Der im Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes zugrunde gelegte Reduktionspfad entspräche sehr wohl der Empfehlung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB), für das Jahr 2022 eine Reduzierung der Leistung auf 15 Gigawatt Steinkohle und 15 Gigawatt Braunkohle, für das Jahr 2030 auf 8 Gigawatt Steinkohle und 9 Gigawatt Braunkohle und spätestens für das Jahr 2038 auf 0 Gigawatt Stein- und Braunkohle, vorzusehen.
Freiwerdende Zertifikate sollen gelöscht werden
Die Reduzierung der Kraftwerksleistung zwischen den genannten Daten sollte gemäß den Empfehlungen der KWSB möglichst stetig erfolgen. Der Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes stellt daher zwischen diesen Jahren die Einhaltung jährlicher Zielniveaus für die schrittweise Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung insgesamt sicher.
Zudem will die Regierung beschließen, die durch den Kohleausstieg freigewordenen Emissionszertifikate zu löschen.