Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 17. April, eine Änderung der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung beschlossen. „Wir begrüßen, dass mit dem Kabinettsbeschluss nun auch Bio-LNG, also flüssiges Biomethan, auf die Treibhausgasminderungsquote im Verkehrssektor anrechenbar ist“, sagt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrates.
BMU soll Blockadehaltung gegenüber Biokraftstoffen aufgeben
Der Verband hatte sich in der Vergangenheit dafürstark gemacht, verweist aber gleichzeitig darauf, dass die bloße Möglichkeit der Anrechnung auf die THG-Minderungsquote nicht ausreichend ist. „Das Bundesumweltministerium kann in seinem Verantwortungsbereich sofort einen wesentlichen Beitrag für mehr Klimaschutz im Verkehrssektor leisten, es muss jedoch seine Blockadehaltung gegenüber der stärkeren Nutzung von erneuerbaren Kraftstoffen aufgeben und ganz konkrete Änderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz vornehmen“, fordert Hochi.
Hochi begründet das mit der Auswertung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): Allein im Jahr 2017 wären durch Biokraftstoffe 81 Prozent weniger Treibhausgase emittiert und 7,7 Mio. t CO2 vermieden. Biomethan sei mit mehr als 91 Prozent an Treibhausgaseinsparungen der Spitzenreiter unter den Biokraftstoffen und stoße im Vergleich zu Erdgas 89 Prozent weniger CO2 aus. Trotzdem stagniert der Anteil der eingesetzten Biokraftstoffe im Verkehrssektor seit Jahren.
Daher fordert der Biogasrat:
- Die Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote um jährlich 2 Prozent ab 2019 auf 16 Prozent bis zum Jahr 2030,
- eine ambitionierte Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe wie Biomethan ab 2019 in Höhe von 0,3 Prozent sowie
- ein verbindliches Ziel für die Nutzung konventioneller Biokraftstoffe bei 7 Prozent ab 2020.