Die Bundesregierung will den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik voranbringen. Dazu sollen Anlagen künftig verstärkt auch auf landwirtschaftlichen Flächen entstehen und im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert werden. Diese Verständigung zwischen den Ministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Umwelt (BMUV) und Landwirtschaft (BMEL) wird einfließen in das Osterpaket des BMWK und damit in gesetzliche Regelungen im EEG. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck rechnet damit, dass auf landwirtschaftlichen Flächen bis zu 200 Gigawatt zusätzliche PV-Leistung installiert werden kann. Das sei eine enorme Steigerung, heute sind es knapp 60 Gigawatt.
Neue Förderung der Agri-PV
Dabei sollen Agri-PV-Anlagen sollen auf allen Ackerflächen über das EEG grundsätzlich gefördert werden. Das ermöglicht eine sowohl landwirtschaftliche als auch energetische Nutzung ein und derselben Fläche. Die Förderung mit GAP-Mitteln ist weiterhin möglich, sofern die landwirtschaftliche Nutzung nur bis zu 15% durch die Stromerzeugung beeinträchtigt ist. Schutzgebiete, Grünland, naturschutzrelevante Ackerflächen und Moorböden werden aus Gründen des Naturschutzes und des Klimaschutzes ausgeschlossen.
Mehr Solarparks in benachteiligten Gebieten
Aufgrund neuer EU-Kriterien gibt es künftig mehr sogenannte „benachteiligte Gebiete“. Hierzu gehören z.B. Berggebiete und Gebiete, in welchen die Aufgabe der Landnutzung droht und der ländliche Lebensraum erhalten werden muss. Auf diesen Flächen können PV-Freiflächenanlagen errichtet werden, wenn die Bundesländer diese Flächen – wie bislang – dafür freigeben.
Neu: Moorböden als Standort
Landwirtschaftlich genutzte Moorböden sollen als neue Flächenkategorie im Erneuerbare-Energien-Gesetz aufgenommen werden. Voraussetzung für die Förderung ist die Wiedervernässung dieser bisher entwässerten Moorböden. Das Ziel ist es, einerseits die Wiedervernässung als Beitrag zum Klimaschutz zu ermöglichen und gleichzeitig die Flächen für PV-Stromerzeugung zu nutzen.
Zusätzlich soll den Kommunen ermöglicht werden, bei allen Freiflächen naturschutzfachliche Kriterien vorzuschreiben. Die Kommunen werden daher ermächtigt, in den Verträgen zur finanziellen Beteiligung dem Anlagenbetreiber vorzugeben, welche konkreten naturschutzfachlichen Anforderungen auf nach dem EEG geförderten oder ungeförderten PV-Freiflächen im Einzelfall einzuhalten sind.
Verringerung der Tierzahlen in Intensivregionen
Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Verringerung der Tierzahlen insbesondere in den Intensivtierhaltungsregionen und der Umbau der Tierhaltung weitere wesentliche Beiträge der Landwirtschaft zum Klimaschutz darstellen und der Unterstützung bedürfen.
Das Eckpunktepapier mit den Vorschlägen finden Sie hier.
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Die Bundesregierung will den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik voranbringen. Dazu sollen Anlagen künftig verstärkt auch auf landwirtschaftlichen Flächen entstehen und im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert werden. Diese Verständigung zwischen den Ministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Umwelt (BMUV) und Landwirtschaft (BMEL) wird einfließen in das Osterpaket des BMWK und damit in gesetzliche Regelungen im EEG. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck rechnet damit, dass auf landwirtschaftlichen Flächen bis zu 200 Gigawatt zusätzliche PV-Leistung installiert werden kann. Das sei eine enorme Steigerung, heute sind es knapp 60 Gigawatt.
Neue Förderung der Agri-PV
Dabei sollen Agri-PV-Anlagen sollen auf allen Ackerflächen über das EEG grundsätzlich gefördert werden. Das ermöglicht eine sowohl landwirtschaftliche als auch energetische Nutzung ein und derselben Fläche. Die Förderung mit GAP-Mitteln ist weiterhin möglich, sofern die landwirtschaftliche Nutzung nur bis zu 15% durch die Stromerzeugung beeinträchtigt ist. Schutzgebiete, Grünland, naturschutzrelevante Ackerflächen und Moorböden werden aus Gründen des Naturschutzes und des Klimaschutzes ausgeschlossen.
Mehr Solarparks in benachteiligten Gebieten
Aufgrund neuer EU-Kriterien gibt es künftig mehr sogenannte „benachteiligte Gebiete“. Hierzu gehören z.B. Berggebiete und Gebiete, in welchen die Aufgabe der Landnutzung droht und der ländliche Lebensraum erhalten werden muss. Auf diesen Flächen können PV-Freiflächenanlagen errichtet werden, wenn die Bundesländer diese Flächen – wie bislang – dafür freigeben.
Neu: Moorböden als Standort
Landwirtschaftlich genutzte Moorböden sollen als neue Flächenkategorie im Erneuerbare-Energien-Gesetz aufgenommen werden. Voraussetzung für die Förderung ist die Wiedervernässung dieser bisher entwässerten Moorböden. Das Ziel ist es, einerseits die Wiedervernässung als Beitrag zum Klimaschutz zu ermöglichen und gleichzeitig die Flächen für PV-Stromerzeugung zu nutzen.
Zusätzlich soll den Kommunen ermöglicht werden, bei allen Freiflächen naturschutzfachliche Kriterien vorzuschreiben. Die Kommunen werden daher ermächtigt, in den Verträgen zur finanziellen Beteiligung dem Anlagenbetreiber vorzugeben, welche konkreten naturschutzfachlichen Anforderungen auf nach dem EEG geförderten oder ungeförderten PV-Freiflächen im Einzelfall einzuhalten sind.
Verringerung der Tierzahlen in Intensivregionen
Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Verringerung der Tierzahlen insbesondere in den Intensivtierhaltungsregionen und der Umbau der Tierhaltung weitere wesentliche Beiträge der Landwirtschaft zum Klimaschutz darstellen und der Unterstützung bedürfen.
Das Eckpunktepapier mit den Vorschlägen finden Sie hier.