Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Verbände aufgefordert, bis Donnerstag (17 Uhr) eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) abzugeben. Der Entwurf für die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) befindet sich seit zwei Wochen in der Ressortabstimmung. Nun folgt parallel die Verbändeanhörung als nächster Schritt in Richtung Kabinettsbeschluss am 23. September. „Wir begrüßen es, dass nun die Verbände ihre Positionen in den Prozess einbringen können“, kommentiert Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE). Die dafür vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eingeräumte Zeit sei allerdings erneut wenig geeignet, um Zweifel an einer ernsthaften Auseinandersetzung aus dem Weg zu räumen. „Wir haben die Sorge, dass aufgrund des engen Zeitplans unsere Positionierung kaum noch fachlich eingeordnet und bewertet werden kann. Dabei ist längst klar, dass noch einige Anpassungen vorgenommen werden“ so Peter.
Verbände bekommen zu wenig Raum
Der straffe Zeitplan für die Anhörung der Verbände für den Gesetzesentwurf berge wieder einmal die Gefahr, dass es zu wenig Raum für die Akteure der Branche gäbe. „Die Relevanz von Klimaschutz und Nachhaltigkeit ist unbestritten. Das zeigen auch die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier überraschend vorgestellte Klimaschutz-Charta oder die aktuelle Sitzungswoche im Bundestag, die unter dem Thema Nachhaltigkeit steht.“ Es reiche aber nicht, Themen nur plakativ zu platzieren. Sie müssten vielmehr in konkreten Gesetzen ihren Niederschlag finden. „Wir fordern deshalb dringend umfassende Nachbesserungen am EEG-Entwurf. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien braucht neuen Schwung. Ansonsten bleiben Ankündigungen zur Stärkung des Klimaschutzes nur leere Hüllen“, so Peter.
Handlungsempfehlungen liegen auf dem Tisch
Die entsprechenden Forderungen für den Gesetzesentwurf hat der BEE bereits Ende August im Rahmen der Veröffentlichung seines Positionspapiers vorgestellt. Daraus ergeben sich konkrete Handlungsempfehlungen für alle erneuerbaren Technologien. Dazu gehört zum einen die Anpassung der Ausbauziele und die darauf aufsetzenden jährlichen Zielkorridore für die erneuerbaren Energien, die eine korrekte Abschätzung des Stromverbrauchs 2030 voraussetzt und den Mehrbedarf für Wärmepumpen, E-Autos und Power-to-X berücksichtigt. Zum anderen müssten technologiespezifische Maßnahmen getroffen werden, die den weiteren Zubau und den Weiterbetrieb bzw. das Repowering der nach 20 Jahren aus dem EEG scheidenden Anlagen garantieren. „Hier ist ein besonderer Fokus auf die Eigenversorgung zu richten“, so Peter abschließend.