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Wettbewerbssituation im Energiesektor

Energie 2021: Sektorgutachten der Monopolkommission

Die Monopolkommission fordert mehr Wettbewerb unter den Strombörsen und in Wasserstoffnetzen und bemängelt die geringen Ausweichmöglichkeiten für Kunden bei den Ladesäulen für Elektroautos.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Monopolkommission der Bundesregierung bemängelt die Wettbewerbssituation bei den Strombörsen und bei der Ladesäuleninfrastruktur. Das geht aus dem achten Sektorgutachten Energie hervor, das die Monopolkommission gemäß Energiewirtschaftsgesetz veröffentlicht.

Die Kommission ist in den jüngsten Sektorgutachten dazu übergegangen, anstelle einer Analyse aller Wertschöpfungsstufen im Energiesektor eine vertiefte Analyse einzelner Energiemärkte durchzuführen, bei denen Wettbewerbsprobleme oder -chancen von besonderer Relevanz zu beobachten sind. Im vorliegenden Gutachten liegt der Fokus daher auf den neu entstehenden Märkten für Ladestrom und Wasserstoff und auf dem aktuell entstehenden Wettbewerb zwischen Strombörsen.

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Mehr Marktmachtberichte geforderte

Die Monopolkommission fordert unter anderem eine angemessene Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse in der Stromerzeugung durch Marktmachtberichte. Das aktuell erhöhte Intervall für die Veröffentlichung des Marktmachtberichts erscheine vor dem Hintergrund der sich im Zusammenhang mit der Energiewende derzeit schnell ändernden Marktverhältnisse geboten, schreibt die Monopolkommission. Angeregt wird zudem, den Wettbewerb unter Strombörsen zu fördern.

Ladesäulen: Ausweichalternativen fehlen

Mit Blick auf den Aufbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland wird in dem Bericht darauf verwiesen, dass neben einer hinreichenden Zubaumenge auch die Form des Zubaus und das Schaffen eines wirksamen Wettbewerbs zwischen Ladesäulenbetreibern verstärkt in den Blick genommen werden sollten. Ladekunden benötigten beim öffentlichen Laden von Elektrofahrzeugen Ausweichalternativen. Solche Alternativen beträfen das bloße Vorhandensein von Ladepunkten, aber auch Alternativen unter den Betreibern von Ladepunkten. Es komme daher auf eine lokale Durchmischung der Ladepunkte verschiedener im Wettbewerb agierender Betreiber von Ladepunkten an.

Wasserstoff: Keine Quersubvention der Erdgasnetzbetreiber gefordert

Schließlich spricht sich die Monopolkommission dafür aus, die Regulierung von Wasserstoffnetzen an Marktbedingungen auszurichten und Quersubventionierung zu verhindern. Die Regulierung von Wasserstoffnetzen unterscheide sich deutlich von der bestehenden Erdgasnetzregulierung, schreibt die Monopolkommission. In Hinblick auf die Finanzierung der Wasserstoffnetze sei gesetzlich von Beginn an eine getrennte Finanzierung von Wasserstoff- und Erdgasnetzen vorzugegeben, wird gefordert. Die Monopolkommission weist zugleich darauf hin, dass insbesondere Gasnetzbetreiber, die auch Wasserstoffnetze betreiben, Anreizen unterlägen, eine Quersubventionierung des Erdgasgeschäfts zulasten der Wasserstoffnetzkunden zu betreiben. „Sollte sich herausstellen, dass es trotz buchhalterischer Entflechtung zur Quersubventionierung kommt, sollte auch eine gesellschaftsrechtliche Entflechtung in Betracht gezogen werden“, verlangt die Monopolkommission.

Den Bericht der Monopolkommission können Sie hier herunterladen.

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