Im nordfriesischen Dörpum hat in dieser Woche der Bau der vierten Elektrolyse-Anlage im Rahmen des Projektes eFarm begonnen. Ab September soll hier grüner Wasserstoff aus regionalem Windstrom erzeugt und an die beiden Tankstellen in Husum und Niebüll geliefert werden. Das Gas wird getrocknet, verdichtet und in mobile Speichercontainer abgefüllt. Auf Trailern wird es aus Dörpum zu den Wasserstofftankstellen in Niebüll und Husum gelangen. Zwei Linienbusse fahren in Nordfriesland bereits mit grünem Wasserstoff.
Der Baustart für den Elektrolyseur in Dörpum ist ein weiterer Meilenstein für das Projekt eFarm. Zwei Elektrolyseure sind bereits in Bosbüll, ein weiterer am Firmensitz von GP Joule in Reußenköge in Betrieb. Die Abwärme der Elektrolyseure in Bosbüll fließt in ein Nahwärmenetz, um Gebäude in der Umgebung zu beheizen. Die Projektpartner streben an, ein solches Wärmenetz auch in Dörpum umzusetzen.
Der fünfte und letzte Elektrolyseur des Projekts eFarm soll in Langenhorn entstehen. Damit lässt sich genügend grüner Wasserstoff erzeugen, um 20 Busse oder 100 Pkws täglich klimafreundlich anzutreiben.
Offener Brief an Timmermanns
Doch Projekte wie dieses sind in Gefahr. Die EU-Kommission will mit einem Delegated Act (deutsch: delegierter Rechtsakt) regeln, wann Wasserstoff im Verkehrssektor grün und nachhaltig ist. Der derzeitige Entwurf diskriminiert laut GP Joule bestehende Elektrolyseure, die direkt mit Erneuerbare-Energie-Anlagen verbunden sind. Auch das von GP Joule initiierte Wasserstoffmobilitätsprojekt eFarm hätte in Zukunft kaum eine Chance, wettbewerbsfähig grünen Wasserstoff für die Mobilität zu erzeugen. Deshalb haben die Geschäftsführer und Gründer von GP Joule, Ove Petersen und Heinrich Gärtner, einen Offenen Brief an den Exekutiv-Vizepräsidenten der EU-Kommission und Klimaschutz-Kommissar Frans Timmermans geschrieben. „Der Delegated Act bestraft die, die als Erste die Produktion von Grünem Wasserstoff in Angriff genommen haben und so eine neue Vermarktungsperspektive für Strom aus nicht mehr geförderten Anlagen geschaffen haben“, heißt es in dem Brief.
Kein Bestandsschutz für Altanlagen
Der Delegated Act zu Artikel 27 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie soll definieren, wann für den Verkehrssektor bereitgestellter Wasserstoff wirklich grün, also nachhaltig ist. Außerdem soll erreicht werden, dass für die Produktion von grünem Wasserstoff zusätzliche Wind- und Solarkraftanlagen errichtet werden. Das Problem dabei: Bestehenden nachhaltigen Wasserstoffprojekten, deren Elektrolyseure direkt mit Erneuerbare-Energie-Anlagen verbunden sind, gewährt Artikel 8 des Delegated Acts keinen Bestandsschutz. Darunter fällt auch eFarm.
Die Anlagen, die eFarm mit regenerativem Strom versorgen, sind direkt mit den Elektrolyseuren verbunden. Es sind keine Neuanlagen, sondern seit mehr als 20 Jahre funktionsfähige Windenergieanlagen, deren EEG-Förderung ausgelaufen ist. Der von diesen Anlagen bezogene und zur Herstellung von Wasserstoff genutzte Strom würde nach dem aktuellen Entwurf des delegierten Rechtsakts nicht als nachhaltig gelten.
eFarm und ähnliche Projekte könnten in Zukunft also keine THG-Quoten generieren und hätten somit kaum eine Chance wettbewerbsfähig grünen Wasserstoff für die Mobilität zu erzeugen.
Um das zu verhindern, schlagen Gärtner und Petersen in ihrem offenen Brief eine einfache Lösung vor: Artikel 8 des delegierten Rechtsakts muss auch bestehenden Anlagen mit direktem Strombezug Bestandsschutz gewähren, so wie es auch für alle anderen Bestandsanlagen vorgesehen ist.
Den offenen Brief finden Sie hier in deutscher Sprache.