Die Bundesnetzagentur hat kürzlich die erfolgreichen Gebote aus der Ausschreibung für Solaranlagen zum Gebotstermin 1. März 2019 bezuschlagt. Demnach war die ausgeschriebene Menge von 500 Megawatt trotz der kurzen Vorlaufzeit deutlich überzeichnet. Insgesamt gingen Angebote mit einem Gesamtvolumen von rund 869 MW ein. „Die Solarbranche hat sich quasi aus dem Stand auf das größere Zubauvolumen eingestellt und steht bereit, eine deutlich größere Verantwortung für die Energiewende zu übernehmen“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW). Dies belege das Ergebnis der ersten Sonderausschreibung aus dem zum Jahreswechsel verabschiedeten Energiesammelgesetz. Zusammen mit einer bereits im Februar erfolgten Ausschreibung wurde im 1. Quartal 2019 mehr als die dreifache Solarpark-Kapazität gegenüber dem Vorjahreszeitraum ausgeschrieben.
Bayerisches Kontingent auf Ackerflächen ausgeschöpft
Auch in dieser Runde wurde eine große Anzahl wettbewerbsfähiger Gebote für Flächen in Bayern, insbesondere für Acker- bzw. Grünlandflächen (35) abgegeben. Aufgrund des bayerischen Ackerflächenkontingents, das mit dieser Ausschreibungsrunde gänzlich aufgebraucht wurde, ging die Mehrheit (26) der Gebote auf Acker- bzw. Grünland leer aus. Regional betrachtet, konzentrieren sich die bezuschlagten Gebote auf Bayern (41), Sachsen-Anhalt (18) und Brandenburg (15).
Zuschlagswerte sind deutlich angestiegen
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte lagen zwischen 3,90 ct/kWh und 8,40 ct/kWh (Vorrunde 4,11 bis 5,18 ct/kWh). Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug in diesem Verfahren 6,59 ct/kWh und ist im Vergleich zur Vorrunde trotz Überzeichnung deutlich gestiegen (Vorrunde 4,80 ct/kWh).Der BSW erwartet, dass die Wettbewerbsintensität bei künftigen Auktionsrunden weiter zunehmen wird. Eine entsprechende Projektpipeline befinde sich in der Solarbranche im Aufbau.
BSW fordert mehr Standorte für Solarparks
Erschwert und unnötig verteuert werde die Photovoltaik nach Verbandseinschätzung allerdings durch eine unangemessen starke gesetzliche Einschränkung möglicher Standorte für Solarkraftwerke. Eine Öffnung der Flächenkulisse durch die Bundesregierung sei unter Berücksichtigung von Interessen der Landwirtschaft und des Naturschutzes geboten.
Zur Umsetzung der Klimaschutzziele sei darüber hinaus auch die deutlich stärkere Nutzung von Dach- und Fassadenflächen für die Solarstromerzeugung notwendig (Anlagenklasse bis 0,75 Megawatt). Die gesetzlich fixierten Ausbauziele lägen hier mit lediglich 1,9 Gigawatt im Jahr bei einem Bruchteil des Erforderlichen. Im Einklang mit 15 weiteren Bundesverbänden aus den Bereichen Mittelstand, Umwelt- und Verbraucherschutz fordert der BSW zudem eine schnelle Streichung des für kleinere und mittelgroße Solarstromanlagen geltenden Förderdeckels im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), der bereits im Verlauf des Jahres 2020 erreicht werde. Nach BSW-Einschätzung ist zur Umsetzung der Klimaziele eine Verdrei- bis Vervierfachung des jährlichen Photovoltaikzubaus in Deutschland auf rund 10 Gigawatt im Jahr erforderlich, der in etwa hälftig auf Gebäuden und Freiflächen zu errichten ist.
BNE sieht Preisverzerrung
„Das Ergebnis der Sonderausschreibungsrunde 2019 spiegelt nicht die Kostenentwicklung wider. Die hohen Zuschlagswerte sind das Ergebnis einer Verkettung verschiedener Ereignisse und Maßnahme“, kommentiert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft. Die genaue Ursache müsse schnell analysiert werden. Sicherlich spiele bei der Preisverzerrung die kurzfristig auf das dreifache erhöhte Ausschreibungstranche genauso eine wichtige Rolle, wie der deutlich zu hoch angesetzte Höchstwert. „Diese Verkettung verzerrt jedoch die Realität: Die Kosten für Photovoltaik sinken kontinuierlich und nähern sich damit einem wettbewerblichen Niveau an“, sagt Busch. Dieser Pfad müsse auch künftig die Maßgabe der Branche für die Kosten des Photovoltaikausbaus darstellen. Damit das aktuelle Ausschreibungsergebnis eine Ausnahme bleibt, muss die Politik gegensteuern – vor allem auch, um unnötige Mitnahmeeffekte zu vermeiden.