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Solarparks in benachteiligten Gebieten: Was genau ist gemeint?

Ein Leser fragt, was nach dem EEG als „benachteiligte Fläche“ gilt, um Solarparks zu errichten.

Lesezeit: 1 Minuten

Leserfrage

Mit großem Interesse habe ich als top-agrar-Abonnent Ihren Artikel zu dem Thema Photovoltaik-Anlagen auf benachteiligten Flächen auch in Hessen gelesen. Gerne würde ich als Landwirt das Thema weiter verfolgen, allerdings ist mir nicht bekannt, was nun aus "EEG‐Sicht" eine benachteiligte Fläche ist bzw. welche Kriterien eine Fläche dazu macht. Wo kann ich Infos dazu erhalten?

Antwort

Landwirtschaftlich „benachteiligte Gebiete“ werden von der EU definiert. Generell sind damit Berggebiete und Gebiete gemeint, in denen auf Grund ungünstiger Standort- oder Produktionsbedingungen die Aufgabe der Landbewirtschaftung droht. Nach vorgegebenen Kriterien grenzen die Länder diese Gebiete ab (sogenannte Gebiets- oder Flächenkulisse). (Quelle: https://www.energieatlas.bayern.de/thema_sonne/photovoltaik/foerderung/benachteiligte_gebiete.html) Die Seite bezieht sich zwar auf Bayern, aber hier ist sehr schön und aktuell beschrieben, was mit „benachteiligten Gebieten“ gemeint ist.

Auch die Clearingstelle EEG hat sich mit dem Thema auseinander gesetzt: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/beitrag/2750

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