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Anschlussvergütung

Hauk will im Bundesrat Zukunftspaket für bestehende Biogasanlagen vorschlagen

Das neue Biomassepaket reicht laut BW-Agrarminister Hauk noch nicht. Er will sich im Bundesrat für eine sichere Zukunft mit höherem Flexibilitätszuschlag nach 20 Jahren Betrieb einsetzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Wenn die 20-jährige EEG-Vergütungsdauer endet, stehen die Biogasanlagenbetreiber vor der großen Herausforderung, wie es jetzt weitergeht. Rückendeckung bekommen die Unternehmer nun von Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk.

„Ohne anschlussfähige Lösungen besteht die reale Gefahr eines Anlagensterbens. Dies wäre energie-, klima- und agrarpolitisch nicht akzeptabel. Bestehende Biogasanlagen brauchen eine Perspektive für die wirtschaftliche Anschlussfähigkeit im zukünftigen Energiesystem“, weiß der CDU-Politiker.

Mit über 1.000 Biogasanalagen steht jede zehnte deutsche Biogasanlage in Baden-Württemberg. Diese Anlagen tragen mit einem Anteil von 5,2 % an der Bruttostromerzeugung zu einer verlässlichen Energieversorgung bei.

Biomassepaket reicht so noch nicht

Auf einer Biogastagung am Montag in Lonsee (Alb-Donau-Kreis) erinnerte er daran, dass die Anlagenbetreiber nach 20 Jahren ihre Wirtschaftlichkeit sicherstellen müssen, um einen Weiterbetrieb zu ermöglichen.

„Das Biomassepaket der Bundesregierung vom Januar 2025 ist hier ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Dennoch besteht weiterhin Verbesserungsbedarf insbesondere bei den Anforderungen an den Anlagenbetrieb. Wir werden uns daher auf Bundesratsebene weiterhin für Verbesserungen der Rahmenbedingungen einsetzen“, kündigte Minister Hauk an.

Zentrale Aspekte für die Zukunftsfähigkeit von Biogasanlagen sind:

  1. Eine weitere Erhöhung des Flexibilitätszuschlages für Biogasanlagen und des Ausschreibungsvolumens ab 2027.

  2. Einführung eines Zuschlags für alternative Substrate wie z.B. Gülle und weiteren biogenen Substraten.

  3. Die Umnutzung bestehender Güllebehälter als Gärproduktelager muss ermöglicht werden, solange die zur Biogaserzeugung verwendeten Einsatzstoffe landwirtschaftlicher Herkunft sind.

  4. Das Zertifizierungsverfahren der Biomassestromnachhaltigkeitsverordnung muss dringend vereinfacht werden. Dazu sollte die Grenze von zwei Megawatt Feuerungsleistung auf zwei Megawatt Bemessungsleistung umgestellt werden.

  5. Die bestehende Grenze in der Störfallverordnung für Biogas liegt bei 10 t, während sie für Erdgas bei 50 t liegt. Diese Ungleichbehandlung muss beseitigt werden, indem die Störfallgrenze für Biogas ebenfalls auf 50 t angehoben wird.

Förderaufruf speziell für Biogasanlagen geplant

Minister Hauk kündigte zudem die bevorstehende Veröffentlichung des Förderaufrufs ,Biogas Zukunft Plus‘ in den nächsten Wochen an. Im Rahmen der Förderung sollen Investitionen in die Integration innovativer Technologien und Prozesse in bestehenden Anlagen in Baden-Württemberg unterstützt werden.

„Dieser Förderaufruf wird sich auf die Entwicklung effizienter und nachhaltiger Biogasanlagen konzentrieren, die langfristig tragfähige Betriebskonzepte umsetzen. Damit werden Anlagenbetreiber bei Investitionen in die Zukunft unterstützt“ kündigte Minister Hauk an.

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