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Windenergie

Infraschall: OLG Hamm weist Klage gegen Windpark ab

Zwei Kläger mit Grundstücken in zwei Kilometer Entfernung zu einem Windpark wollten nach dem Scheitern vor dem Landgericht eine erneute Klage vor dem OLG anstreben – ohne Erfolg.

Lesezeit: 3 Minuten

Am Oberlandesgerichts Hamm hat es laut Landesverband Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen (LEE NRW) ein „wegweisende Urteil“ zum Thema Infraschall gegeben. Infraschall sind Töne mit einer Frequenz, die unterhalb der Grenze dessen liegt, was ein Mensch hören kann. Seit Jahren behaupten Kritiker der Windenergie, dass die Infraschallemissionen, die von Windenergieanlagen erzeugt werden, zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen würden. Das hat laut LEE NRW vielerorts Projekt verzögert oder blockiert.

Forderung nach Schadensersatz

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Im vorliegenden Fall hatten zwei Kläger aus Ostwestfalen-Lippe von dem Betreiber eines Windparks die teilweise Einstellung des Betriebs beziehungsweise einen Schadensersatz in fünfstelliger Höhe gefordert, da sie sich von dem Infraschall der Windenergieanlagen beeinträchtigt fühlten. Die Kläger sind Eigentümer von selbst genutzten Wohngrundstücken in einer Entfernung von rund zwei Kilometern Entfernung zu den Anlagen. Sie haben ihre Schadensersatzforderungen mit der Behauptung gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Infraschall begründet, der von den WEA auf ihre Grundstücke gelange. Nach Abweisung der Klagen durch die Landgerichte Detmold und Paderborn haben sie ihre Klagen jeweils mit einer Berufung vor dem OLG Hamm weiterverfolgt.

Der 24. Zivilsenat am OLG Hamm hat die Klage abgewiesen (Az.: I-24 U1/20). Warum, begründete das Gericht auf Medienanfragen unter anderem wie folgt: „Das OLG hat die Einwände geprüft, ist aber zu dem Schluss gekommen, dass es an die Entscheidung der Verwaltungsverfahren gebunden ist, die die Klage bereits abgewiesen haben.“

LEE: „Urteil mit Signalwirkung“

Die Begründung ist für Franz-Josef-Tigges, langjähriger Verwaltungsjurist und Vorstandsmitglied des LEE NRW, „bemerkenswert“: „Nachdem die Kläger zuvor vergebens versucht hatten, auf Verwaltungsgerichtsebene den Windpark zu kippen, haben sie sich an ein Zivilgericht gewandt und sind ebenfalls gescheitert.“ Das OLG Hamm habe dem Versuch der Kläger, den Windpark über eine zweite juristische Ebene auszuhebeln, einen Riegel vorgeschoben. „Das Urteil hat deshalb bundesweite Signalwirkung, weil es klarstellt, dass Windenergiegegner, deren Klage gegen die Windenergieanlagen im Verwaltungsprozess endgültig abgewiesen wurde, schon aus formellen Gründen (Rechtskrafterstreckung des vorgehenden Verwaltungsgerichtsurteils) gehindert sind, danach mit dem gleichen Ziel noch einmal vor die Zivilgerichte zu ziehen. Da die Zivilgerichte sich mit der Sache selbst nicht mehr auseinandersetzen müssen, bleiben Windmüllern erhebliche Verzögerungen erspart.“

„Bemerkenswert“ hält Tigges das Urteil aus Hamm auch deshalb, weil die Entscheidungen des 24. Zivilsenats auf der Stellungnahme eines unabhängigen Ingenieurbüros basiert: „Der Gutachter hat nachgewiesen, dass von Windenergieanlagen erzeugtem Infraschall keinerlei Gesundheitsgefahren ausgehen können.“

Resümee von Franz-Josef Tigges: „An dem Urteil vom OLG Hamm werden sich weitere Gerichte orientieren, bei denen noch Klagen in Sachen Infraschall ausstehen.“

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