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topplus Debatte um Holz

Kein CO2-Preis auf Holzenergie: Branche erleichtert

Seit dem Frühjahr gibt es Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums, Brennholz wie fossile Energie mit einem CO2-Preis zu belegen. Die Holzbranche hat die „Geisterdebatte“ von Anfang an kritisiert.

Lesezeit: 2 Minuten

„Energie aus Holz ist und bleibt erneuerbar. Holz wird auch zukünftig ohne CO2-Preis seinen Beitrag zur Energie- und Wärmewende leisten können.“ Mit diesem Statement begrüßt Gerolf Bücheler, Geschäftsführer des Fachverbandes Holzenergie, die Klarstellung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK), dass kein CO2-Preis auf Holzenergie geplant sei. „Damit beendet das BMWK endlich eine Geisterdebatte und sorgt bei Wirtschaft und Verbrauchern für Klarheit.“

Kritik am Umweltbundesamt

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Schon im Januar hatte das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) mit einem Vorschlag zu einem CO2-Preis auf Holz für Diskussionen gesorgt. Bücheler fordert, dass jetzt nach der Klarstellung durch das Ministerium auch das Umweltbundesamt (UBA), eine dem Umweltministerium nachgelagerte Behörde, seine Querschüsse gegen Holz einstellen müsse. Das UBA hatte trotz massiver Kritik der Fachwissenschaft in seinem online-Beratungstool „CO2-Rechner“ für Holz erst im Frühjahr einen CO2-Emissionsfaktor eingeführt.

„Das UBA muss jetzt im CO2-Rechner den Emissionsfaktor für Holz streichen. Es kann nicht sein, dass die Behörde einfach weiterhin den Willen des Gesetzgebers ignoriert, der Holz ganz klar als erneuerbar anerkennt. Hier sind die Bundestagsabgeordneten gefordert, sich endlich gegen das UBA durchzusetzen. Ansonsten hintertreibt der CO2-Rechner den rechtlichen Rahmen zur Energie- und Wärmewende, wie ihn die EU, aber auch die Bundesregierung, festgelegt hat“, so Bücheler.

Auch EU bestätigt Vorteile von Holz

Die europäische Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED III) aus 2023 bestätigt, dass Holzenergie auch zukünftig als erneuerbare Energie anerkannt und CO2-neutral bleibt. Auch die Bundesregierung hat mit ihrem im September 2023 beschlossenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) klargestellt, dass das Heizen mit Holz – egal ob in Form von Scheitholz, Pellets, Hackschnitzeln oder über Wärmenetze – als Erfüllungsoption zur Erreichung des 65 %-Ziels für erneuerbare Wärme gilt. Und dies uneingeschränkt im Alt- sowie Neubau. Weitere Informationen finden Sie hier.

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