Der Bundesrat hat heute kurz nach dem Bundestag dem Kohleausstiegsgesetz zugestimmt. Damit steht fest: Die Stein- und Kohlekraftwerke in Deutschland werden bis 2038 stillgelegt.
Das Gesetz bestimmt den genauen Zeitplan für das Abschalten der Werke. Bis 2022 soll der Anteil der Kohleverstromung durch Stein- und Braunkohle auf jeweils 15 Gigawatt reduziert werden. Bis 2030 folgen weitere Reduktionen: Auf rund acht Gigawatt-Leistung bei der Steinkohle und neun Gigawatt-Leistung bei der Braunkohle. Das Abschalten der jeweiligen Braunkohlekraftwerke erfolgt zu konkreten Zeitpunkten über vertragliche Vereinbarungen mit den Betreibern. Für deren Entschädigung stehen insgesamt 4,35 Milliarden Euro zur Verfügung.
Änderung im KWK-Gesetz
Darüber hinaus sieht der Gesetzesbeschluss eine Verlängerung und Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vor. Kraftwerksbetreiber sollen Anreize bekommen, von Kohle auf flexible und klimafreundlichere Stromerzeugung umzurüsten. Hierfür wird der Kohleersatzbonus für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Kohlebasis umgestaltet und erhöht. Die konkrete Ausgestaltung des Kohlebonus hat der Bundestag noch einmal differenziert.
Gesetzlich festgeschrieben: 65 Prozent-Ziel
Eine weitere Änderung, die auf den Beschluss des Bundestages zurückgeht: Das Ziel, 65 % des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu beziehen, ist nun gesetzlich festgeschrieben.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden und dann in Kraft treten.
Ende des Solardeckels
Außerdem hat der Bundesrat heute die endgültige Aufhebung des Solardeckels beschlossen. Für die Solarbranche war diese Entscheidung ein wichtiger Schritt. Denn der Deckel, der ab einer installierten Solarstromleistung von 52 Gigawatt greifen sollte, drohte sich im Laufe des Sommers zu schließen. Der Ausbau der Solarenergie wäre in der Folge zum Erliegen gekommen.