Frage
Eine Frage zu folgender Meldung:
Lässt sich im aktuellen EEG eine 150 kw Anlage mit einer Gasaufbereitung und -einspeisung kombinieren?
Antwort
Unser Experte: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl, Paluka Rechtsanwälte Loibl Specht PartmbB, Regensburg
Der Betreiber einer Güllekleinanlage möchte über seine – für die Güllekleinanlage geltende – Erzeugungsgrenze hinaus mehr Gas erzeugen, zu Biomethan aufbereiten und in das Erdgasnetz einspeisen. Ist dies nach dem aktuellen EEG möglich?
Aus rechtlicher Sicht ist hierzu wie folgt auszuführen:
Grundsätzlich ist ein solches Vorgehen durchaus möglich: Vergütungsvoraussetzung für die Güllekleinanlage ist, dass am Gesamtstandort nur eine bestimmte elektrische Leistung installiert ist; die Errichtung einer Biomethanaufbereitungsanlage ohne Zubau weiterer elektrischer Leistung steht dem also nicht entgegen.
Das große Problem bei dieser Konstellation ist eher ein praktisches: Die Güllekleinanlage erfordert, dass Durchschnittlich mindestens 80 Masseprozent Gülle eingesetzt werden (ohne Geflügelmist/ Hühnertrockenkot). Wird ein Teil des Gases in eine Aufbereitungsanlage eingebracht, ändert dies an der Mindestgüllemenge nichts: Letztlich muss also auch für den Gasanteil, welcher der Aufbereitungsanlage zugeführt wird, damit ein Mindestgülleanteil von 80 Masseprozent eingesetzt werden. Im Regelfall wird eine derart große Güllemenge nicht Vorort vorhanden sein, wirtschaftlich auch eine Aufbereitungsanlage zu betreiben.
Sofern die entsprechende Güllemenge nicht vorliegt, wäre zu überlegen, eine komplett Eigenständige Gärstrecke zu errichten, welche der Aufbereitungs-anlage das Gas zuführt; Für diese Eigenständige Gärstrecke gelten dann nicht die strengen Vorgaben der Güllekleinanlage.