Der C.A.R.M.E.N. e.V. hat eine Auflistung über die am Markt verfügbaren Batteriespeichersysteme erstellt, die im Rahmen des bayerischen PV-Speicher-Förderprogramms einen Zuschuss erhalten.
Seit dem 1. August 2019 fördert der Freistaat Bayern im Rahmen des 10.000-Häuser-Programms Speicher für Ein- oder Zweifamilienhäuser. Insgesamt sind über 260 Systeme von mehr als 20 Herstellern gelistet. Abrufbar ist das Dokument unter www.carmen-ev.de sowie unter www.EnergieBonus.Bayern und wird dort fortlaufend aktualisiert.
Immer in Kombination mit der Photovoltaikanlage
Im „PV-Speicher-Programm“ werden Systeme in Kombination mit einer Neu- oder Ergänzungsinstallation einer PV-Anlage gefördert. Der Zuschuss startet mit 500 Euro für einen Batteriespeicher mit 3 kWh und endet mit 3.200 Euro für 30 kWh und größere Anlagen. Ergänzend kann noch ein Zuschuss in Höhe von 200 Euro für die Neuinstallation einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge beantragt werden. Die PV-Anlage selbst kann jedoch nicht gefördert werden.
Um die Förderung beziehen zu können, müssen die Speichersysteme gewisse Eigenschaften erfüllen. Die Mindestanforderungen richten sich an die Zeitwertersatzgarantie, die Batterieschnittstellen sowie an ein intelligentes Energiemanagementsystem. Die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte den Richtlinien und dem Merkblatt S auf www.EnergieBonus.Bayern.
Die Liste förderfähiger Batteriespeicher gibt einen Ausschnitt des Marktes wieder. Über die dargestellten Systeme hinaus können weitere förderfähige Batteriespeicher verfügbar sein und bedürfen der Prüfung der Förderfähigkeit durch die Bewilligungsstellen. Die Förderfähigkeit bezieht sich lediglich auf das PV-Speicher-Programm und nicht auf den TechnikBonus T3 im Energiesystemhaus.