Mitte Februar hat der Bundesrat das von der Bundesregierung beschlossene Energiepaket durchgewunken. Dazu zählt neben dem Gesetz zur Vermeidung von Solarspitzen auch das Biomassepaket für die künftige Förderung von flexiblen Biogasanlagen. Verschärft wurde darin auch der Maisdeckel: Der Einsatz von Mais und Getreide in Biogasanlagen soll ab 2025 von 35 auf 30 Masseprozent sowie ab 2026 von 30 auf 25 Masseprozent begrenzt werden.
Kritik des Hauptstadtbüros Bioenergie
Die Verschärfung kritisiert nicht nur das Hauptstadtbüro Bioenergie als kontraproduktiv: „Wir kritisieren massiv die sachlich nicht begründbare erneute Begrenzung des Maisdeckels. Das ist unnötige Symbolpolitik nicht nur auf Kosten der Wirtschaftlichkeit der Anlagen, sondern auch zu Lasten des eigentlichen Jobs, den diese übernehmen sollen. Energiedichte Substrate wie der Mais sind gerade im Winter unverzichtbar, um die Dunkelflauten dann auch sicher abdecken zu können“, argumentiert die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, das mehrere Verbände wie den Deutschen Bauernverband oder den Fachverband Biogas vertritt.
Auch unter den top agrar-Lesern löst die Verschärfung Kritik aus, wie mehrere Zuschriften zeigen.
„Wo ist das Problem?"
„Doppelabregelung kann nicht das Ziel sein. Jeder Landwirt hat die Auflage, über die Fruchtfolge, Begrenzung der Anbauintensität den Mais in seinem Betrieb vorschriftsmäßig anzubauen. Eine weitere Gängelung der Biogasanlagen, um mit 30 oder 40 % Mais in der Ration die Anlage zu betreiben, ist nicht nachvollziehbar.
Der Verbraucher und die Regierung wollen kostengünstig erzeugte Energie, die letztlich biodiversitätskonform angebaut wird. Das regelt man auf dem Feld, wie bei allen anderen Früchten auch, mit Überwachung in Schlagkarteien - anders als in Chinas Hühnerställen. Jeden Tag geben Betriebe die Rinder- oder Schweinehaltung auf und suchen auch ohne Biogasanlage zusätzliche Anbaumöglichkeiten zur Auflockerung ihrer Fruchtfolge. Die zusätzliche Gängelung in der Futterration der Anlage widerspricht einer effizienten Nutzung der geernteten Produkte, um den Verbraucher mit kostengünstiger Energie zu versorgen. So könnten z.B. fünf Landwirte mit 30 oder 40 % Mais in der Fruchtfolge theoretisch eine Anlage mit 100 % Mais (alles biodiversitätskonform erzeugt) beliefern und der oder die Betreiber der Biogasanlage diese wirtschaftlich füttern. Wo ist das Problem?“ (Thies Kruse)
„Ab in die Mottenkiste!“
„Grundsätzlich ist das Biomassepaket ein großer Schritt in die richtige Richtung. Schwierig allein die Umsetzung, wenn wie überall in Deutschland und über alle Bereiche hinweg kleinkarierter Gängelungsbürokratismus mit Vollkaskomentalität uns die Hürden unüberwindbar macht. Der Maisdeckel gehört in die Mottenkiste grüner Idealismuspolitik. Er ist, wenn der Anbau im vernünftigen Rahmen (Fruchtfolgen, Zwischenfrüchte, angepasster Anbau) mit NICHTS zu rechtfertigen. (Dirk Rathmann)
„Lächerliche Auflagen“
Es gibt aber auch positive Stimmen zum Maisanbau: „Die erwähnten ‚Auflagen‘ zur Fruchtfolge sind erstens lächerlich und gelten zweitens nur für Betriebe, die einen Agrarantrag stellen. Gemäß GLÖZ 7 ist es weiterhin möglich eine ‚Fruchtfolge‘ mit 66,7 % Mais zu haben. Für den verpflichtenden Integrierten Pflanzenschutz, der vielfältige Fruchtfolgen vorsieht, wird ein Maisanteil von maximal 20 % in der Fruchtfolge empfohlen. Solange GLÖZ 7 so lasch ist, ist es legitim, wenn auch nicht zielgenau, maislastige Fruchtfolgen über die Substratbegrenzung zu erschweren.“ (Philipp Dümig)