Die Zahl der Umweltverbandsklagen hat seit der Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Jahr 2017 zwar deutlich zugenommen. Diese Steigerung ist aber nur zu einem kleinen Teil auf die durch die Novelle ermöglichten neuen Klagemöglichkeiten zurückzuführen. Dies geht aus dem Bericht der Bundesregierung über die praktischen Erfahrungen im Vollzug der Novelle zum Umwelt-Rechtbehelfsgesetz hervor.
Demnach gab es zwischen 2017 und 2020 insgesamt 222 Umweltverbandsklagen. Für den Zeitraum zwischen 2013 und 2016 waren lediglich 140 Fälle ermittelt worden, die auf Rechtsbehelfe durch Umweltverbände zurückgingen.
59 Klagen gegen neue Windparks
Eine starke Zunahme der Zahl der Fälle ist laut dem Bericht vor allem bei den Klagen gegen Windenergieanlagen und Luftreinhaltepläne festzustellen. 59 Klagen gab es allein gegen Genehmigungen nach dem BImSchG bei Windenergieanlagen.
Bei den Windenergieanlagen wurde im Jahre 2016 aufgrund der EEG-Reform die finanzielle Förderung umgestellt, was laut Studie infolge zu einer starken Erhöhung der Anzahl von – gerichtlich angreifbaren – Genehmigungen führte („Vorzieheffekt“). Zumindest für das Jahr 2017 (19 Entscheidungen bundesweit, im Vergleich zu 27 für den Gesamtzeitraum 2013 bis 2016) könnte dies ein Ansatz zur Erklärung der gestiegenen Anzahl sein.Die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes von 2017 ging unter anderem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Deutschland im Jahr 2015 zurück. Der jetzt vorgelegte Bericht basiert auf einer Entschließung des Bundestags. Dieser hatte die Bundesregierung mit der Verabschiedung der Novelle aufgefordert, nach vier Jahren einen Bericht über die praktischen Erfahrungen im Vollzug vorzulegen.
Den Bericht können Sie hier abrufen.