Nach jedem Sturm häufen sich die Nachrichten über umgestürzte Bäume, durch die Luft gewirbelte Gegenstände oder abgedeckte Dächer. Doch auch für Solaranlagenbesitzer kann ein Sturm Folgen haben:
- Sturmböen können Photovoltaikmodule aus ihrer Verankerung reißen.
- Der Sturm kann Gegenstände durch die Luft wirbeln, die die Module beschädigen. So können zum Beispiel schwere Äste oder Zweige unter anderem zu Kratzern Zellbrüchen oder sogar Glasbruch führen.
- Wird ein Solarmodul durch den starken Wind in der Verankerung auf- und abgefedert, können ebenso Mikrorisse entstehen und im Laufe der Betriebsdauer kann dies zu Ertragsverlusten führen.
Was die Versicherung abdeckt
„Für Photovoltaikanlagenbesitzer stellt sich nach einem Sturm schnell die Frage: Welche Schäden an den Komponenten meiner Photovoltaikanlage werden durch die Versicherung gedeckt?“, erklärt Stefan Wippich, Geschäftsführer der SecondSol GmbH, dem Betreiber des Solarmarktplatzes www.secondsol.com
Für Schäden an der Photovoltaikanlage selbst empfiehlt der Experte eine Elektronik-Photovoltaik-Police. Diese schützt die Photovoltaikanlage gegen Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Frost und Schnee. Versichert sein sollte dabei die komplette Photovoltaikanlage:
- Photovoltaik (PV)-Module
- Montagerahmen und andere Befestigungselemente
- Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Bauteile
- Wechselrichter, Verkabelung
- Installationskosten
„Wurden einzelne oder mehrere Photovoltaikmodule der Solaranlage im Zuge eines Sturmes beschädigt, tritt die Allgefahrenversicherung dafür ein“, sagt Wippich. Die meisten Versicherungen kommen für folgende Leistungen im Schadenfall auf:
- Kosten für Ersatzteile
- Reparatur-, Montage- und Reisekosten
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
- Feuerlöschkosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
- Kosten für die Gerüstgestellung
- Bereitstellung eines Provisoriums
- Kosten für Luftfracht
- Kosten für schadenbedingte Arbeiten an Dächern oder Fassaden
Vorgehen nach dem Sturm
Zwar sind viele Komponenten der Photovoltaikanlage über die Elektronik-Photovoltaik-Police gedeckt. „Dennoch entsteht ein Aufwand, denn es gilt, die entstandenen Mängel zu beseitigen“, sagt der Experte. Er empfiehlt nach einem Sturm im Zuge der Schadenaufnahme zunächst die defekten Photovoltaikmodule zu identifizieren und dann entlang der „Flugschneise“ zu kontrollieren.
Je nach Anzahl der defekten Photovoltaikmodule gibt es nun unterschiedliche Vorgehensweisen:
- Nur wenige Photovoltaikmodule sind defekt oder haben kleinere Schäden wie Kratzer? Dann sollten defekten Photovoltaikmodule ausgetauscht werden.
- Mehrere Photovoltaikmodule sind defekt: Hier empfiehlt sich eine Kennlinienmessung der einzelnen Strings. Optional kann eine Elektrolumineszenzmessung durchgeführt werden. Nach der Identifikation der defekten Photovoltaikmodule sollten diese ausgetauscht werden.
- Der überwiegende Teil oder sogar alle Photovoltaikmodule sind defekt: In diesem Fall sollten alle Module komplett ausgetauscht werden.
„Unabhängig davon, wie viele Photovoltaikmodule durch den Sturm zu Schaden gekommen sind, muss die Unterkonstruktion daraufhin geprüft werden, ob die Solarmodule darauf noch gut fixiert sind und ob die Unterkonstruktion selbst vorschriftsmäßig am Dach bzw. im Boden befestigt ist“, sagt Wippich. Auch die Dachhaut sollte wegen eventueller Schäden kontrolliert werden.