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Energiepflanzen
Nachhaltigkeitsverordnung: Bioenergiebranche begrüßt längere Übergangsfrist
Biogas- und Holzheizkraftanlagenbetreiber müssen eingesetzte Biomasse erst ab dem 1.1.2023 zertifiziert haben. Das Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt das, fordert aber den Abbau weiterer Hürden.
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