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Neuaufstellung: Biomethanhändler Landwärme meldet Fortschritte

Das Unternehmen kann die meisten der Ökogas- und EEG-Kunden ohne Vertragsanpassung weiter beliefern, teilt die Sanierungsgeschäftsführerin mit. Das Insolvenzverfahren soll im November beginnen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Neuaufstellung des Biomethanversorgers Landwärme liegt voll im Plan. „Landwärme hat inzwischen ihre Vertragslandschaft einer eingehenden Revision unterzogen“, stellt Sanierungsgeschäftsführerin Dr. Anna Katharina Wilke fest. „Ergebnis: Das Unternehmen kann die meisten seiner Ökogas- und EEG-Kunden derzeit ohne Vertragsanpassung weiter beliefern.“ Landwärme hat die betreffenden Kunden darüber bereits verbindlich informiert.

Verfahren im November

„Wir sind zuversichtlich, dass das Verfahren wie geplant Anfang November 2024 vom Gericht eröffnet werden kann. Bei der Neugestaltung von Verträgen haben wir in den letzten Wochen deutliche Fortschritte erzielt“, ergänzt Geschäftsführer Zoltan Elek. „Auch das politische und behördliche Umfeld im Bereich Treibhausgasminderungsquoten hat sich verbessert. Wir rechnen daher mittelfristig zumindest mit einer Stabilisierung des Marktes.“

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In den wenigen Fällen, in denen eine Anpassung der Verträge zwingend erforderlich war, hat Landwärme nach eigenen Angaben moderate und marktübliche Preisanpassungsangebote versandt. Auch hier hat Landwärme inzwischen zahlreiche Einigungen erzielt, sodass auch diese Lieferungen fortgesetzt bzw. wieder aufgenommen werden können. Im Segment Kraftstoff-Biomethan wurden Ansätze zur Schadensbegrenzung erarbeitet, um nun mit den betroffenen Kunden die bestmöglichen Lösungen abzustimmen.

Enger Austausch mit Lieferanten

Auch im Geschäftsbereich der THG-Quote, insbesondere aus Strom, sind derzeit Konzepte in der Entwicklung. Zudem befindet sich Landwärme auf der Lieferantenseite im engen Austausch mit den Partnern und konnte inzwischen mit einem Großteil der Vorlieferanten Vereinbarungen über eine Fortführung der Lieferbeziehung treffen.

Interesse von Finanzpartnern

Erhebliche Fortschritte hat Landwärme auch beim eingeleiteten Investorenprozess erreicht. Eine höhere zweistellige Zahl möglicher Finanzpartner hat ihr Interesse bekundet. Rund ein Dutzend der Interessenten hat bereits mit der Prüfung der Unternehmensunterlagen begonnen („Due-Diligence“). „Das hohe Investoreninteresse zeigt, dass der Markt nach wie vor vom Landwärme-Geschäftsmodell überzeugt ist, sodass wir bald mit finanzkräftigen Investoren den eingeschlagenen Wachstumskurs mit neuer Energie fortsetzen können“, so Wilke. Sie geht davon aus, dass das Verfahren wie geplant Anfang November eröffnet werden wird.

Positive Marktentwicklung

Landwärme bewertet es überdies als positiv, dass die Bundesregierung einen neuen Referentenentwurf für die 38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgelegt hat. Darin will das Bundesumweltministerium für die Jahre 2025 und 2026 nur noch CO2-Minderungen aus erneuerbaren Kraftstoffen und Strom anerkennen, die auch im selben Jahr erzielt wurden. Die bisherige gesetzliche Regelung sieht noch vor, dass Quotenverpflichtete die Übererfüllung ihrer Verpflichtungen zur Emissionsreduktion auch zu einem späteren Zeitpunkt noch anrechnen können. „Grundsätzlich ist dieser Vorstoß positiv zu bewerten“, sagt Elek zu dem Entwurf. „Ab 2025 kann dies nach unserer Einschätzung eine leichte Erholung des Marktes mit sich bringen.“ Die verlängerte Prüfzeit für die Quotenanmeldungen der Jahre 2023 und 2024 bis 2027 würde es zudem ermöglichen, die Betrugsvorwürfe gründlich zu klären.

Rückabwicklung der fingierten Projekte

Ferner hat das Umweltbundesamt inzwischen bekanntgegeben, dass sich 45 Upstream-Emission-Reduction-Projekte (UER-Projekte) als fingiert herausgestellt haben. Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat zudem bestätigt, dass diese Projekte vollständig rückabgewickelt werden. „Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, kommentiert Elek. „Die Rückabwicklung muss nun umgehend eingeleitet werden. Gleichzeitig muss die Prüfung der offenen Projekte zügig fortgesetzt und auch den anhaltenden Hinweisen auf falsch deklarierten Biodiesel mit Entschlossenheit nachgegangen werden.“

Landwärme hatte am 13. August 2024 bekanntgegeben, dass sich das Unternehmen im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens neu aufstellt. Notwendig wurde dies durch einen seit Beginn des Jahres 2023 anhaltenden Verfall der Preise für Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten).

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