Wenn Sie Ihr Elektroauto mit selbsterzeugtem Solarstrom aufladen wollen, können Sie ab dem 26. September einen Antrag auf Förderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördert die KfW den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher.
Was gefördert wird
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
- der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
- der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Speicherkapazität
- der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
- ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage.
Im September 2023 veröffentlicht die KfW eine Liste der geförderten Ladestationen.
Voraussetzung für die Förderung
Das wichtigste zur Förderung „Solarstrom für Elektroautos“:
- Zuschuss bis zu 10.200 €,
- für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher,
- für Eigentümer/innen von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen.
Voraussetzungen:
- Sie schaffen Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu an.
- Sie besitzen zum Zeitpunkt des Antrags noch keine der Komponenten Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher und haben diese noch nicht bestellt.
- Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt. Hinweis: Falls Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen.
Weitere Infos zum neuen Zuschuss finden Sie hier.